Gepäckverlust am Flughafen – Regelungen und Vorgehensweise

Davor graut es vielen Fluggästen. Vergebliches Warten am Gepäckband, der aufgegebene Koffer war nicht auf dem Gepäckförderband.
Im Jahr 2015 wurden laut Angaben des Luftfahrtdienstleisters SITA etwa 25 Millionen Gepäckstücke weltweit fehlgeleitet. Der Hauptteil der verloren gegangenen Koffer wurde zwar innerhalb von 48 Stunden wieder aufgefunden und den Fluggästen zugestellt, aber 3,4%, rund 850.000 Gepäckstücke, sind und bleiben verschollen.
Die Airlines sind rechtlich für das komplette aufgegebene Gepäck verantwortlich und müssen nach dem Montrealer Abkommen bei Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks mit bis zu 1398,14€ haften. (Ausgenommen ist das nicht aufgegebene Handgepäck, dafür sind die Passagiere selbst verantwortlich)
Fluggäste denen ihr Gepäck verspätet zugestellt wurde, die Koffer beschädigt wurden oder deren Gepäck komplett verloren gegangen ist, haben eine Reihe von Rechten, müssen aber auch bestimmte Vorgaben und Wege der Meldung und Beschwerde einhalten.

Im Allgemeinen gilt:

  • Eine Schadensmeldung an Ihrem Gepäck, müssen Sie der Fluggesellschaft innerhalb von maximal sieben Tagen nach Auslieferung melden um Anspruch auf Entschädigung anmelden zu können
  • Wenn Ihr Koffer zu spät ausgeliefert wurde, beträgt die Meldefrist 21 Tage
  • Sofort am Flughafen wenn klar ist dass eines oder all ihre Gepäckstücke verloren gegangen sind, müssen sich die Fluggäste an den Lost & Found Schalter wenden und eine Verlustmeldung aufgeben, denn sogenannten Property Irregularity Report (PIR)
  • Nach Aussage der meisten Airlines wird jeder Fall einzeln geprüft, bewertet und individuell geklärt. Die Entschädigung richtet sich nach dem Montrealer Abkommen wobei der maximale Haftungsbetrag 1398,14€ beträgt
  • Die Passagiere müssen sich Schadenmindernd verhalten, das bedeutet dass die Noteinkäufe „First Needs“ sofern sie dem Passagier zustehen, nicht unangemessen teuer erfolgen sollen.
  • Aussergewöhnlich hohe Ausgaben bei den Noteinkäufen, z.B. Anzüge und Kleider für Veranstaltungen etc, müssen von den Passagieren nachvollziehbar belegt werden
  • Um bei Beschädigung des Gepäcks/ dessen Inhalt oder dem kompletten Verlust eines Koffers überhaupt Anspruch auf Entschädigung zu erhalten, muss der Fluggast nachweisen, welche Gegenstände beschädigt wurden oder verloren gingen.
    Tipp: Fluggäste sollten vor dem Abflug ein Packliste erstellen, und Kaufbelege aufbewahren um später den Wert der beschädigten/ verlorenen Sachen nachzuweisen zu können
  • Bitte beachten sie, dass nicht der Neupreis ersetzt wird, sondern der Schaden danach berechnet wird, was die Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung/ des Verlusts noch wert waren

Im Anschluss finden sie eine Auflistung einiger Airlines und die jeweiligen Anlaufstellen und besondere Regelungen bezüglich der Vorgehensweise und dem Entschädigungsrahmen.

Air Berlin

Kundenservice: www.airberlin.com/beschwerde

  • In den ersten 5 Tagen ist der Air Berlin-Schalter am Flughafen zuständig, danach übernimmt ein Dienstleister die Suche nach dem Gepäck. Nach Ablauf von 7 Tagen sollte der Fall abgeschlossen sein bzw. der Kunde eine verbindliche Information über den Kofferverbleib haben
  • Eine monetäre Erstattung von entgangener Urlaubsfreude und der verlorenen Zeit durch den Mehraufwand wird nicht gewährt.
  • Auch Ersatzeinkäufe von Schmuck oder die Ersatzschlüsselfertigung für PKW oder Wohnung werden nicht von der Airline übernommen, da Wertgegenstände, wichtige Dokumente und Schlüssel im Handgepäck mitgeführt werden sollen und nicht im aufgegebenen Gepäck
  • Ebenso entfällt die Erstattung von Noteinkäufen wenn das Gepäck beim Rückflug zum Heimatort verloren gegangen ist.

Weitere Informationen zu Gepäckverlust finden sie auf der Homepage der Airline

Eurowings/ German Wings (zusammengehörige Firmen)

Kundenservice: info@baggage.germanwings.com

  • Die Notkäufe müssen hier alle von den Fluggästen genau belegt werden
    Germanwings ersetzt Kosmetikartikel zu 100 % bis maximal 50 €
  • Ersatzkleidung wird mit der Höchsthaftungsgrenze von 1.398.14 Euro zu 50 % bezahlt
  • Wenn die Kleidung im Anschluss an die Airline übergeben wird, werden die vollen 100% der Kosten Rückerstattet
  • Die genannte Erstattung von „First Needs“ / Noteinkauf richtet sich ausschließlich an Passagiere mit einer zeitlich begrenzten Adresse. Kunden bei denen die Koffer auf der Heimreise verloren gegangen sind, haben keinen Anspruch auf den Noteinkauf von Kleidung etc.

Lufthansa

  • Fluggäste haben die Möglichkeit, sich dringend benötigte Dinge zu kaufen. Um eine Kostenrückerstattung zu erhalten, müssen diese Einkäufe jedoch genau belegt werden
  • Lufthansa ersetzt Gebrauchsgegenstände wie Deo, Zahnbürste und Zahnpasta immer zu 100 %
  • Dauer-Gebrauchsgegenstände wie Schuhe und Kleidung werden im Rahmen der Höchsthaftungsgrenze zu 50 % Rückerstattet, wenn der Kunde sie behält
  • Erfolgt eine Übergabe der gekauften Gegenstände/ Kleidung an die Airline werden die Kosten zu 100 % erstattet
  • Die Erstattung der Ausgaben wird jedoch im Falle eines Totalverlustes von der Höchsthaftungsgrenze (1398,14 €) abgezogen.

Weitere Informationen zu Gepäckverlust bei Lufthansa finden sie auf der Homepage der Airline

Tuifly

  • Wie im allgemeinen üblich können sich betroffenen Passagiere eine Notausstattung kaufen.
  • Bei Tui Fly gilt dabei als Richtlinie, dass nach Ablauf von 24 Stunden ohne Koffer bis max. 50 € (bzw. die entsprechende Landeswährung), bei bis zu 48 Stunden ohne Koffer weitere 50 €, und ab 72 Stunden max. weitere 70 € vom Kunden ausgegeben werden können, bzw dieser Betrag von der Airline Rückerstattungsfähig ist. Für drei Tage ohne Koffer werden also maximal 170 € der Ausgaben erstattet.
  • Bei Totalverlust des Gepäckstücks (gilt nach sechs Wochen) wird der Kofferinhalt, bis zu dem laut dem Montrealer Abkommen festgelegten Maximalwert von 1398,14 € erstattet.

Air Europa

  • Die Airline gewährt ein rückerstattungsfähiges 24-Stunden-Nothilfepaket von maximal 90€
  • Ansonsten gelten auch hier bei Air Europa die Richtlinien des Montrealer Übereinkommens also die maximale Haftungssumme von 1398,14 Euro, die nach Ablauf von 28 Tagen Verlust gilt

Air Malta

  • Air Malta gibt an, dass die betroffenen Passagiere pro Tag ohne Koffer 60 Euro an Neuanschaffungen von der Airline erstattet bekommen.
  • Darüber hinaus werden von Air Malta keine genaueren Angaben über Bestimmungen, Fristen und Entschädigung bei Komplettverlust des Gepäcks gemacht

Auf der Internetseite der Airline können Kunden sich genauer über die Problematik informieren.

American Airlines

Kundenservice: central.baggage@aa.com

  • Am Schalter bei der Verlustmeldung des Gepäcks wird das Ticket und der Gepäckstreifen kopiert und der Kunde erhält dann eine 13-stellige Referenznummer für die weitere Abwicklung seines Vorgangs
  • Laut Angaben von American Airlines werden Kosten für Noteinkäufe von bis zu 3500 Dollar übernommen, bei Totalverlust des Gepäcks maximal 5000 Dollar

Australian Airlines

Kundenservice: CentralBaggage.Tracing@austrian.com

  • Erst nachdem ersichtlich ist, dass der Koffer nicht innerhalb von 24 Stunden wieder auftaucht, dürfen Dinge des persönlichen Bedarfs gekauft werden. Australian Airlines setzt dabei auf die Kulanz der Fluggäste.
  • Der Totalverlust wird entsprechend dem Montrealer Übereinkommen mit maximal 1.398,14 € erstattet.

British Airways

  • Einen Schaden am Gepäck müssen Sie binnen sieben Tagen melden
    Der Gepäckverlust muss binnen 21 Tagen gemeldet werden
  • Die dem Fluggast entstandenen Kosten durch eine Verzögerung der Gepäckzustellung sollen angemessen erstattet werden. Das bedeutet dass der Kunde direkt eine Geldkarte erhhält, mit welcher die nötigsten Besorgungen für die ersten 48 Stunden getätigt werden können
  • Der Totalverlust wird nach 21 Tagen anerkannt. Hier haftet British Airlines wie gesetzlich geregelt wurde bis zu einem Betrag von 1398,14 €
  • Wird der Koffer nach dem erfolgten Abschluss der Erstattung doch noch gefunden, bekommt der Fluggast ihn dennoch zurück

Emirates

  • Passagiere deren Gepäck nicht angekommen ist, müssen sich wie gewohnt am Schalter melden und die Verlustmeldung aufgeben und den Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen
  • Ab 3 Tagen nach dem Kofferverlust oder der Zustellungsverzögerung tritt ein spezielles Prozedere in Kraft um den Schadensersatzanspruch zu erhalten. Hierfür wird das Baggage Claim Questionnaire, der PIR, Kopien der Bordkarten, des Tickets, des Reisepasses und des/der Gepäckstreifen benötigt

Finnair

Kundenservice: lostbaggage@finnair.com

  • Laut Angaben des Unternehmens Finnair wird bei verloren gegangenen Gepäckstücken eine sofortige Entschädigung von einmalig 70 Euro ausgezahlt
  • Zudem erhält der Fluggast eine geladene Geldkarte mit welcher die notwendigen Einkäufe bezahlt werden können
  • Sollte der auf der Geldkarte aufgeladene Betrag zum Einkauf nicht ausreichen, muss sich der Passagier anschließend wieder direkt an die Fluglinie wenden. Dann wird individuell von Fall zu Fall entschieden ob weitere Erstattungen erfolgen

Icelandair

Kundenservice: baggage@icelandair.is

  • Es muss der Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt werden
  • Iceland Air gewährt den Fluggästen eine einmalige Auszahlung bzw Erstattung von 100 US Dollar für notwendige Käufe vor Ort
  • Weitere Angaben zur Handhabung werden von der Airline nicht gemacht

JAL Japan Airlines

  • Bei Verzögerungen der Gepäckzustellung soll bei Japan Airlines mit Standard-Zahlungen entschädigt werden. Hierbei ist die Staffelung der Zahlungen an den gebuchte Tickettarif gekoppelt. Pro Wartetag 100 US-Dollar (Economy Class), 150 Dollar (Business), 200 Dollar (First Class).
  • Der Entschädigungsbetrag soll individuell angepasst werden unter besonderer Beachtung der Dauer des Gepäcksverlusts, dem Zweck der Reise, der Jahreszeit etc.
  • Ein Komplettverlust des Gepäcks wird nach 30-45 Tagen anerkannt und mit einem Höchstbetrag von 1398,14 € entschädigt

Oman Air

  • Passagiere deren Gepäck nicht angekommen ist, müssen sich wie gewohnt am Schalter melden und die Verlustmeldung aufgeben und den Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen
  • Ab 3 Tagen nach dem Kofferverlust oder der Zustellungsverzögerung tritt ein spezielles Prozedere in Kraft um den Schadensersatzanspruch zu erhalten. Hierfür wird das Baggage Claim Questionnaire, der PIR, Kopien der Bordkarten, des Tickets, des Reisepasses und des/der Gepäckstreifen benötigt
  • Bei Verzögerungen ist der Enschädigungsbetrag von der gebuchte Flugklasse abhängig. Bei Verspätungen bis maximal 5 Tagen erhält der Fluggast 36 € pro Wartetag in der Economy Class, 54 € pro Tag in der Business Class und 72 € pro Tag in der First Class
  • Nach zwei bis drei Wochen wird ein Totalverlust anerkannt und dafür mit einer Summe von maximal 1.131 Euro gehaftet

SunExpress Deutschland

Kundenservice: lost_found@sunexpress.com

  • Nach der Verlustmeldung am Schalter erhält der Passagier eine Referenznummer, die für den weiteren Ablauf benötigt wird
  • Für kurzfristige Verspätungen der Gepäckzustellung werden keine Entschädigungen gewährt
  • Dauert die Verspätung des Gepäcks mehr als 24 Stunden an, werden jedoch die wichtigsten Besorgungen erstattet: Kosmetik zu 100 %, Kleidung zu 50 %
  • Der Komplettverlust wird nach 45 Tagen anerkannt. Der Fluggast muss sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Die Airline haftet dann nur bis zu der Höchstsumme des Montrealer Übereinkommens.
  • Sollten Wertgegenständen wie ein Laptop o.ä. verloren gegangen sein kann in Einzelfällen und gegen Quittung eine höhere Entschädigung erfolgen

TAP Portugal

  • Bei der Beschaffung des Noteinkaufs für Ersatzkleidung und Hygieneartikel gibt es keinen festen Tagessatz der Rückerstattet wird. Die Ausgaben müssen sich in jedoch in angemessenem Rahmen bewegen
  • Allerdings wird jeder Einzelfall geprüft und Besonderheiten berücksichtigt. Dann werden 50 % der Kosten für Kleidung und ein Maximalbetrag von 30 € für Hygieneartikel erstattet
  • Ein komplett Verlust des Gepäcks wird nach 60 Tagen anerkannt, wobei die maximale Entschädigungssumme dann nach dem Montreal-Abkommen maximal 1.398,14 € beträgt

Thai Airways International

  • Pauschal gewährt die Thai Airways für die ersten Ersatzkäufe 90 € pro Wartetag in der Economy Class, 180 € in der Business-Class, 270 € in der First-Class
  • Bei längeren Wartezeiten wird von der Thai Airways nicht mehr pauschal, sondern individuell gemäß nachvollziehbarem Bedarf und übergebenen Belegen entschädigt
  • Die Anerkennung eines Totalverlust des Gepäcks erfolgt nach 2-4 Wochen und entspricht dem Montrealer Abkommens mit maximal 1398,14 €

Stolperfalle versteckte Kosten beim Fliegen: Worauf Sie beim Buchen und Fliegen achten sollten

Das preisgünstige und einfache Buchen von Flügen im Internet hat in der heutigen Zeit immer mehr Einzug genommen.
Verständlicherweise wittern Airlines und Reiseanbieter durch das Internetgeschäft ihre Chancen und zeigen wenig Interesse, die eigenen Preise transparent zu gestalten. Die angegebenen Preise und unglaublichen Angebote beziehen sich oft nur auf den reinen Flug, ohne zusätzlichen Service und Gebühren. Die Kunden werden mit Billigpreisen angelockt aber dann fallen Schritt für Schritt zum Teil horrende Zusatzkosten im Verlauf der Buchung, am Abflughafen oder Ladeflughafen an.

Von der Stiftung Warentest wurden Reiseanbieter, Preisvergleiche und Fluglinien im Internet verglichen und genauer unter die Lupe genommen wobei besonders Fluege.de immer wieder für Ärger sorgte. Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest werfen den Reiseanbietern Abzockmethoden vor, da diese eindeutig auf die Unachtsamkeit und Unwissenheit der Kunden setzen.

Im Anschluss finden sie einige Hilfestellungen um den Überblick zu behalten und zu vermeiden dass das vermeintliche Preisschnäppchen mit einem teuren Erwachen endet.

1. Bestimmte Zahlungsmethoden erhöhen den Flugpreis

Bereits bei der Online-Buchung von Flugreisen kann es zu der ersten Hürde was die Kostenfallen angeht kommen. Nicht jede vom Anbieter angebotene Zahlungsart ist kostenlos und viele Airlines und Portale reichen die Gebühren für die Bezahlung direkt an die Kunden weiter.
Je nach vom Kunden gewählter Bezahlart schlagen die Fluggesellschaften bzw. die Reiseanbieter 20 € und zum Teil bis zu 40 € auf den ursprünglich angegebenen Preis auf.
Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass viele Kunden die zusätzlichen Gebühren bei der Buchung besonders auf überfrachteten Internetseiten wie Fluege.de, Bravofly, eDreams.de und Opodo übersehen.
Einige Fluggesellschaften, auch die meisten der sogenannten „Billigflieger“, bieten ihren Kunden mittlerweile kostenfreie Zahlungsvarianten, wie zum Beispiel Online-Bezahldienste an, die eine zusätzliche Registrierung erfordern oder besondere Kreditkarten, wie zum Beispiel die virtuelle Visa Entropay, die kaum verbreitet sind.

2. Extrakosten für Zusatzleistungen, Sitzplatzreservierung etc….

Während der Online-Buchung eines Fluges bieten viele Reisebüros oder Fluggesellschaften die Option an, eine Reiserücktrittsversicherung dazu zu buchen oder einen Sitzplatz kostenpflichtig zu reservieren. Grundlegend ist diese Vorgehensweise erlaubt, jedoch nutzen viele Fluggesellschaften dies unter Zuhilfenahme eines Tricks aus, um die Fluggäste in die Kostenfalle zu drängen.
Auf der Online-Bestellseite ist das Optionskästchen für Zusatzleistungen bereits mit einem Häkchen aktiviert. Wird dieser nicht vom Buchenden erntfernt, wird der Flug im weiteren Verlauf der Buchung teurer.
Gemäß einer EU-Verordnung muss der Endpreis inklusive aller zusätzlichen Kosten von den Anbietern kenntlich gemacht werden, die eben beschriebene Praxis ist somit eigentlich seit 2012 gesetzeswidrig.
Verbraucherschützer empfehlen in diesen Fällen, dass die Reisenden zur eigenen Sicherheit und zur eventuellen nachträglichen Beweisführung, Screenshots von der Online-Buchung zu machen.

3. Handgepäck & versteckte Kosten

Zu Nachzahlungen oder versteckten Kosten beim Flug kann es auch durch das mitgeführte Handgepäck kommen.
Jede Fluglinie hat eigene Bestimmungen was die Maße, das Gewicht und die Anzahl der erlaubten Handgepäckstücke angeht. Meist liegt das maximal erlaubte Gewicht zwischen 6 kg & 12 kg. Einige Fluggesellschaften wiegen das Handgepäck vor dem Flug und versehen es mit einem Etikett.
Bei Nichteinhaltung der festgelegten Maße und des maximalen Gewichts können Strafzahlungen anfallen, oder das Gepäckstück muss kostenpflichtig als normales Gepäckstück eingecheckt und natürlich nachbezahlt werden.
Um böse Überraschungen hierbei zu vermeiden ist es empfehlenswert, wenn sie sich vorab auf der Internetseite ihrer gebuchten Fluggesellschaft über die Handgepäckbestimmungen informieren und sie sich peinlichst genau an diese Vorgaben halten.

4. Die Gepäckaufgabe als Kostenfalle

Ein Viertel der Gesamtkosten im Flugverkehr macht der Kerosinverbrauch aus. Jedes Zusätzliche Kilo mit welchem ein Flieger beladen wird, erhöht somit den den Kerosinverbrauch und erhöht die Kosten für die Airlines. Diese Mehrkosten geben die Airlines als Gepäckgebühren in direkter Linie an den Fluggast weiter.
Für bei der Flugbuchung im Voraus gebuchte Gepäckstücke fallen je Gepäckstück zwischen 15 € und 35 € an.
Wird aber erst am Schalter beim Abflug ein Gepäckstück angemeldet, evtl weil ein Handgepäckstück nicht den vorgegebenen Maßen und Gewicht entspricht, liegen die Kosten dafür wesentlich höher.

Dazu ein paar anschauliche Beispiele:

Ryanair:
Ein Koffer mit 15 kg kostet in der Nebensaison bei Voranmeldung im Internet je nach Flug 15 € bis 20 €
Wir der gleiche Koffer erst am Schalter beim Abflug eingecheckt, also ohne Voranmeldung, zahlt man 30 € bis 40 €

Easyjet:
Für einen Online gebuchten Koffer mit bis zu 20kg fallen Kosten zwischen 14 € und 27 € an. Wird der Koffer erst am Schalter angegeben schon 35 €, und am Gate, weil z.B. die Handgepäckbestimmungen nicht eingehalten wurden, sind schon 55 € fällig.

KLM:
Die holländische Fluggesellschaft verlangt bei Voranmeldung des Gepäckstücks in der Economy-Klasse auf innereuropäischen Flügen für Koffer bis 23 kg 15 Euro. Bei der nachträglichen Gepäckaufgabe am Flugschalter kostet ein Koffer dann 30 Euro.

Einige Fluggesellschaften bieten ihren Kunden bei allen Flügen den kostenlosen Gepäckmitnahmeservice an, manchmal ist auch je nach gebuchtem Flug-Tarif die Mitnahme eines Gepäckstücks inklusive. Damit hierbei keine überraschenden Kosten auf sie zukommen, können sich Fluggäste auf der Internetseite der Airlines nach den jeweiligen Bestimmungen erkundigen.

5. Extrakosten für die Verpflegung während des Flugs

Airlines nutzen im erbitterten Kampf um Fluggäste jede Möglichkeit der Kosteneinsparung. Ein Faktor hierbei ist die Bordverpflegung.                   In der Regel erhalten die Fluggäste an Bord mittlerweile keine kostenlose Verpflegung mehr und müssen entweder auf das Essen verzichten, oder tief in die Taschen greifen. Der zusätzliche Essens- und Getränkeservice ist mit zusätzlichen Kosten für den Fluggast verbunden.
Ein Kaffee kostet meist um die 3 €, ein Sandwich oder Hotdog etwa 5 €. Auch komplette Menüs können Fluggäste ab 10 € aufwärts zum Flug dazu buchen. (Dieser Service ist meist nur bei Vorausbuchung nutzbar)
Viele Airlines erlauben jedoch das Mitbringen von Essen und Getränken von Zuhause oder aus dem Transitbereich, also Lebensmitteln (vor allem Getränke), die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden. Dadurch können versteckte Kosten beim Fliegen ohne Probleme vermieden werden.

6. Weite Entfernung des Ankunftflughafens von Städten

Viele der sogenannten „Billig-Airlines“ nutzen die Möglichkeit die hohen Flughafengebühren an den großen Airports einzusparen, indem sie kleinere Flughäfen anfliegen, die zu Teil sehr weit von den Metropolen entfernt sind.
Die Folge daraus ist, dass der Flug zu bestimmten Zielen zwar sehr günstig ist, aber Zusatzkosten für den Transfer vom Flughafen zur jeweiligen Stadt anfallen.

Beispiel:
Der Flughafen London Stansted ist etwa 60 Kilometer vom Zentrum Londons entfernt.
Flugreisende die einen günstigen Flug nach London Stansted gebucht haben, müssen zusätzliche Kosten für denTransfer nach London und am Ende des Aufenthalts wieder zurück zum Flughafen in Kauf nehmen.
Die Hin- und Rückfahrt mit der „Standstedexpress“- Zuggesellschaft nach London und zurück zum Airport kostet etwa um die 40 Euro pro Person und nimmt etwa 50 Minuten in Anspruch.
Unser Tipp: Buchen Sie übers Internet bereits im Voraus das Zugticket, um von den Frühbucher-Preisen zu profitieren.

Zusammenfassung der versteckten Kosten beim Fliegen & Tipps zur Vermeidung

  • Reisende sollten sich genügend Zeit für die Buchung nehmen und die Angebote im Hinblick auf mögliche Kostenfallen und Zusatzkosten überprüfen
  • Wer direkt bei den Fluggesellschaften bucht, hat selten Zusatzkosten zu fürchten. Hier liegen die Fallstricke aber bei den Extras. Teilweise ist bei den Angeboten nur Handgepäck inklusive – Koffer, Getränke und Snacks kosten extra.
  • Stehen mehrere Zahlungsarten zur Auswahl, dann sollte eine kostenfreie Variante verwendet werden
  • Um versteckte Kosten beim Fliegen zu vermeiden, sollten sich Urlauber genau über die Handgepäck- und Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline informieren
  • Die Extragebühren bei Umsteigeverbindungen können durch Direktflüge leicht vermieden werden
  • Essen an Board vermeiden oder selbst mitbringen

Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall vor der Flugreise kommen, sind generell die Airlines der erste Ansprechpartner und stehen ihren Kunden über eine Hotline zur Verfügung. Zu Problemen kommt es wenn sie sich bereits im Ausland befinden, denn dann sind die dafür anfallenden Telefon-Gebühren häufig extrem hoch.

Hier setzen mittlerweile viele Flug-Anbieter auf ihre Twitter-Profile und bieten kostenlose Hilfe über das Soziale Netzwerk etwa bei Fragen zur Buchung an. In 140 Zeichen schildert der Betroffene sein Problem und schickt dies an das jeweilige Twitter-Konto und erhält nach kurzer Zeit eine Rückantwort und Hilfestellung.

Ryanair: https://twitter.com/Ryanair; Hotline: 0180 5566200 (0,14 Euro pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarif 0,42 Euro pro Minute)

Easyjet: https://twitter.com/easyJet; Hotline: 01806 – 06 06 06 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

KLM: https://twitter.com/KLM; Hotline: 069 867 98 106 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

Air Berlin: https://twitter.com/airberlin; Hotline: 030 34 34 34 34 (zum Ortstarif in Berlin; gratis mit nationaler Telefon-Flatrate)

Germanwings: https://twitter.com/germanwings; Hotline: 0180 6 320 320 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

Barrierefreies Parken an deutschen Flughäfen

Das kostengünstige Parken an Parkplätzen an der Peripherie von Flughäfen ist meist für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind eher kompliziert. Lange Wege mit Gepäck oder das Besteigen der Shuttles sind für Rollstuhlfahrer/-innen meist nicht ohne Hilfe zu bewältigen. Selten besitzen Parkserviceanbieter Fahrzeuge mit absenkbaren Eintritten oder rollstuhltaugliche Shuttles. Auf Nachfrage kann geklärt werden, ob ein behindertengerechter Transport ermöglicht werden kann oder nicht, häufig ist dies aber nicht möglich.

Trotzdem gibt es als Alternative zu Parkplätzen mit Shuttleverkehr auch kostengünstige Möglichkeiten barrierefrei zu parken.

Wer im Besitz eines Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis ist, ist berechtigt spezielle Parkplätze direkt am Flughafen nutzen. Diese sind barrierefrei und im unmittelbaren Eingangsbereich zu den Terminals.
Bei der Flugbuchung sollte immer angegeben werden, dass eine Behinderung besteht, damit eventuell Hilfspersonal, Sanitäter, ein flughafeneigener Rollstuhl oder andere Erleichterungen zur Verfügung gestellt werden können.

An folgenden deutschen Flughäfen gibt es entweder Ermäßigungen oder freies Parken für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder eines blauen Behinderten-Parkausweises.
Die genauen Regelungen und Möglichkeiten des barrierefreien Parkens sind jeweils aufgeführt.

Flughafen München

Am Münchner Flughafen ist es überall möglich in der direkten Nähe des Terminals behindertengerecht zu parken. Die hierfür direkt angeschlossenen Parkplätze sind nicht speziell gekennzeichnet. Nach der Rückkehr wenn sie Ihren Wagen abholen, werden die Parkgebühren beglichen und der Rabatt auf die Stellpjlatzgebühren angerechnet. Das können Sie in der Parkleitzentrale MAC auf Ebene 03 erledigen oder direkt am Kassenautomaten bei einem Flughafenmitarbeiter, den Sie über die Gegensprechanlage rufen können.
Inhaber eines Behindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „Bi“, Erhalten einen Rabatt von 50 % auf die normale Parkgebühr.

Lufthansa Dienst für Passagiere mit Behinderung Tel.: 0800-8 38 42

Flughafen München Mobility Service Tel.: 089 975-6 33 3367

Flughafen Düsseldorf

Der Düsseldorfer Flughafen stellt kostenlos barrierefreie Parkplätze in den Bereichen TERMINAL und LANGZEIT (AUSSER P11 und P12) für alle Inhaber/-innen des vom Straßenverkehrsamt ausgestellten blauen Parkausweis oder Europäischen Parkausweis, zur Verfügung.
Über Rufsäulen kann man direkt am Parkplatz Hilfe vom Flughafenpersonal anfordern, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Mobilitätseingeschränkte Fluggäste ohne den erforderlichen Ausweis, können behindertengerecht außerdem direkt unter dem Terminal in der Tiefgarage P1 sowie in den Parkhäusern P2 und P3 ihre Fahrzeuge abstellen.

Servicenummer zum Parken am Airport Düsseldorf: 0211 / 421 66 37

Flughafen Berlin-Schönefeld

Am Flughafen Berlin Schönefeld stehen in den Parkhäusern P2, P4 und P6 ausgewiesene Behinderten-Parkplätze zur Verfügung. Gehbehinderte erhalten bei längerem Aufenthalt (ab 24 h) nach Vorlage des Behindertenausweises 50 % Rabatt auf den Gesamtpreis.

Flughafen Berlin-Tegel

Der Flughafen Berlin Tegel bietet Fluggästen nach Vorlage des Behindertenausweises auf dem Parkplatz P2 die Möglichkeit zum Parken. Die Gebühren belaufen sich auf max. 1 Tageshöchstsatz.

Parkleitzentrale: +49 30 6091 – 5582

Flughafen Bremen

Am Bremer Flughafen befinden sich die Behindertenparkplätze auf Parkebene 3 im Parkhaus 1 (Einfahrthöhe maximal 2 Meter). Diese Parkplätze dürfen ausschließlich von Personen mit gültigem Behindertenausweis genutzt werden.
Vor Ort befindet sich auch eine Rufsäule, von der aus mobilitätseingeschränkte Fluggäste den Flughafen internen Betreuungsservice kontaktieren können, um die Bereitstellung von Personal oder eines Rollstuhls anfordern zu können.
Es kann eine nachträgliche Erstattung der Parkgebühren von 50% erfolgen. Hierfür muss der Kassenbeleg samt Kopie des Schwerbehindertenparkausweises unter Angabe einer Bankverbindung eingeschickt werden.

Flughafen Erfurt

Das Parken ist für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (Merkzeichen „H“ / „aG“ / „BL“) am Erfurter Flughafen kostenfrei.
Auf dem Parkplatz und im Parkhaus sind terminalnahe Stellplätze für Gäste mit eigeschränkter Mobilität gesondert ausgewiesen. Die Fluggäste können hier einfach ihre Fahrzeuge abstellen und nach der Rückkehr erhalten sie den Ausfahrtschein für den Parkplatz gegen Vorlage des Behindertenausweises an der Information in Terminal B.
Eine spezielle Anmeldung für den Stellplatz ist nicht notwendig.

Service-Telefon: 0361-656 22 00

Flughafen Frankfurt-Hahn

Direkt vor dem Terminal im Erdgeschoss sind speziell ausgewiesene Behindertenparkplätze. Diese stehen Passagieren, die einen Behindertenausweis mit dem Vermerk aG, BL, oder H in Verbindung mit einer Flugbuchung vorlegen können, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro pro Kalendertag zur Verfügung.

Allen anderen Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, steht ein ausgeschilderter Parkplatzbereich in der Nähe von der Ein-/Ausfahrt auf dem Langzeitparkplatz P4a zur Verfügung. Eine Kostenermässigung ist hier nicht möglich. Von dort fährt alle 20 Minuten ein kostenfreier Busshuttle direkt zum Terminal.

Servicetelefon: 06543 / 509113

Flughafen Friedrichshafen

Fluggäste die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder BL können in den Parkhäusern P 1 und P3 am Flughafen Friedrichshafen kostenlos parken.
In den genannten Parkhäusern P1 und P3 können Reisende nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und des Parktickets eine Ermässigung erhalten.

Servicetelefon: 07541 / 28401

Flughafen Köln/Bonn

Schwerbehinderte Personen, die im Besitz eines blauen EU-Parkausweises sind, können im Parkhaus 2 gegen Vorlage des Ausweises bis zu 24 Stunden kostenfrei parken.
Bei einer Parkdauer die 24 Stunden überschreitet, erhalten Sie am Flughafen Köln/Bonn ebenfalls eine Ermässigung von 50% auf den aktuellen Parktarif.
Hierfür müssen Sie bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus 2 den EU-Parkausweis am Kassenhaus in P2 vorlegen und übergeben dem Personal bitte aus Revisionsgründen Ihre persönlichen Daten.
Diese Regelung gilt auch für die Personen, die im amtlichen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“, „H“, „B“ oder „Bl“ haben.

Parkhausverwaltung: 02203 / 402116

Flughafen Leipzig

Ebenfalls sehr behindertenfreundlich ist der Flughafen Leipzig. Schwerstbehinderte Reisende oder Besucher mit einem „aG“, „H“ oder „Bl“ im Ausweis bzw. einem „Europäischen Parkausweis für behinderte Menschen“ erhalten nach der Rückreise bzw. nach ihrem Flughafenbesuch gegen Vorlage Ihres Ausweises ein kostenloses Ausfahrtticket für das Parkhaus von einem Mitarbeiter der Parkleitzentrale im Ankunftsbereich des Terminal B.

Servicetelefon: 0341 / 2241155

Flughafen Nürnberg

Auf der Parkebene „0“ in den Parkhäusern P1, P2 oder P3 sind Fluggäste zur Benutzung der überbreiten Behindertenstellplätze berechtigt. Notwendig zur Nutzung ist der Besitz eines Schwerstbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „BI“ oder „H“.
Auf das reguläre Parkentgelt wird vom Flughafen Nürnberg eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

Flughhafeninformation. 0911 / 93700

Flughafen Weeze

Am Flughafen Wege stehen speziell ausgewiesene Behinderten-Parkplätze auf P1 in erster Reihe zur Verfügung.
Der Behindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „BL“ muss gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegt sein. Die betroffenen Fluggäste müssen sich dann nach der Rückkehr jedoch vor der Bezahlung des Parktickets im Büro vom Parkservice des Airport Weeze im Obergeschoss des Terminals melden, um den ermässigten Parktarif in Anspruch nehmen zu können.

Servicetelefon: 02837 / 666111

An den folgenden Flughäfen werden spezielle Parkplatze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt jedoch leider keine Ermässigungen gewährt.

Flughafen Frankfurt am Main

Der Flughafen Frankfurt am Main stellt sowohl an Terminal 1 als auch an Terminal 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

In Terminal 1 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P4, Ebene 2, Schotte 08 & 208.
In Terminal 2 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P8, Ebene U4, Reihe 17.

Flughafen Stuttgart

Zum behindertengerechten Parken am Flughafen Stuttgart müssen sie einfach dem Parkleitsystem folgen. Die entsprechenden Stellplätze stehen an allen Flughafenparkplätzen und Parkhäusern zur Verfügung, wobei die Grün gekennzeichnete Parkplätze am kostengünstigsten sind. Stellplätze für Menschen mit Behindertenausweis befinden sich grundsätzlich im Erdgeschoss des Flughafens und in unmittelbarer Nähe des Terminal-Eingangsbereichs.

Servicetelefon: 0711 9 48-48 93

Flughafen Dortmund

Alle Parkhäuser und Parkplätze am Dortmunder Flughafen verfügen über behindertengerechte Stellflächen.
Das Parkhaus P1 liegt direkt am Terminalgebäude und ist dank kurzer, barrierefreier Wege ideal für Menschen mit körperlichen Behinderungen zu erreichen. Die Abholung durch den Begleitservice (PRM-Service) kann nur aus dem Parkhaus P1 (Ebene -1) erfolgen.

Begleitservice (PRM): 0231 / 921 36 00
Fahrdienst für Behinderte: 0231 / 544 21 77

Flughafen Dresden

Speziell gekennzeichnete Behindertenparkplätze befinden sich jeweils im Parkhaus, auf den Langzeitparkplätzen P2 und P3 und auf dem Kurzparkplatz vor dem Terminalgebäude.

Flughafeninformation: 0351 / 881 33 60

Flughafen Hamburg

Parkplätze und Parkhäuser mit reservierten barrierefreien Stellplätzen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Terminals. Diese Parkmöglichkeiten befinden sich an den Ein- und Ausgängen bzw. neben den Aufzügen und sind mit dem internationalen Behindertensymbol gekennzeichnet.
Alle Parkhäuser am Hamburger Flughafen, mit Ausnahme von P1, sind mit rollstuhlgerechten Aufzügen ausgestattet.

Information und Vermittlung: 040/50 75-0

Flughafen Hannover

In jedem Parkhaus am Flughafen Hannover sind kostenpflichtige Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese befinden sich stets in unmittelbarer Nähe zu den Ausgängen bzw. Aufzügen, so dass ein barrierefreier Zugang ins Terminalgebäude gewährleistet ist.
Auf den speziell ausgewiesenen Plätzen vor den Terminals, können sie mit dem im Fahrzeug sichtbar ausgelegten Parkerleichterungs- oder Schwerbehindertenausweis ( „G“ oder „aG“) zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen parken.

Servicetelefon: 0511 / 9770

Flughafen Münster/Osnabrück

Der Flughafen Münster/Osnabrück bietet seinen Fluggästen auf jedem Parkplatz und in jedem Parkhaus terminalnahe Stellplätze für Gäste mit Behinderungen. Diese sind gesondert ausgewiesen.

Servicetelefon: 02571 / 943360

Flughafen Paderborn/Lippstadt

Parkmöglichkeite für Flughafengäste mit einem gültigen Behindertenausweis (inkl. Kennzeichnung „G“) sind in den ersten Parkreihen direkt vor dem Terminal ausgewiesen. Die maximale Parkdauer darf jedoch 24 Stunden nicht überschreiten. Für eine längere Parkdauer empfieht sich der kostenlose Parkservice. Melden Sie sich dazu am Informationsschalter am Terminal.

Informationsschalter im Terminal: 02955 / 770

Die Vorteile von Parkserviceanbietern an Flughäfen

Das Parken in den Parkhäusern direkt am Airport ist oft teuer, umständlich bei der Buchung und die Preisgestaltung häufig wenig transparent, daher nutzen viele Fluggäste mittlerweile Parkmöglichkeiten bei Parkserviceanbietern am oder in der Nähe der Flughäfen.
Die Kunden bringen ihre Fahrzeuge direkt zum Parkplatz ausserhalb des Flughafens und werden dann mit Parkplatzeigenen Shuttles zum Flughafen gebracht und wieder abgeholt.
Parkplatz-Preisvergleichseiten im Internet bieten hierbei den Kunden eine gute Möglichkeit zwischen mehreren Anbietern zu unterscheiden und in Ruhe einen Parkservice zu wählen der vom Angebot, den Leistungen und natürlich dem Preis den Vorstellungen des Kunden entspricht.

Generell bietet diese Variante des Parkens am bzw in der Nähe des Abflughafens viele Vorteile, die Urlauber und auch Firmen und Geschäftsreisende schätzen.

1. Preisgünstiges Parken

Der Größte Vorteil von Parkserviceanbietern die nicht direkt am Flughafen angesiedelt sind, sondern in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens, ist der meist viel günstigere Preis. Tiefgaragen und Parkhäuser auf dem Flughafengelände sind häufig sehr überteuert und mit dem Weg vom Parkplatz zum Abflugterminal der mitsamt dem Gepäck zurückgelegt werden muss, nicht immer die zeitsparendere Variante.
Einen Großteil der Kosten für den Parkplatz können somit eingespart werden und füllen die Urlaubskasse.
Das Nutzen von Parkplatzservices hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und unter den Fluggästen herum gesprochen, darum sollte schon frühzeitig ein Stellplatz bei einem Anbieter gebucht werden. Gerade in der Hauptsaison, der Ferienzeit, sind viele Parkplatzanbieter schnell ausgebucht und bei kurzfristigen Buchungen kann es passieren dass keine freien Plätze mehr verfügbar sind.

2. Die bequeme Anreise mit dem eigenen PKW

Viele Passagiere wollen nicht umständlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, per Zug oder mit dem teuren Taxi zum Flughafen.
Schlechte Verbindungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln Morgens , Abends, am Wochenende und Feiertagen, lange Wartezeiten, häufig Verspätungen, Sitzplatzsuche und mehrmaliges wechseln der Verkehrsmittel und das ganze mit dem Urlaubsgepäck im Schlepptau.
Ein entspannter Antritt des Urlaubs oder der Geschäftsreise sieht anders aus.
Einfach das Gepäck in den eigenen PKW und ab zum Parkservice, Auto Abstellen und mitsamt dem Gepäck zum Terminal gebracht werden und bei der Rückankunft wieder per Shuttle zum Parkplatz zurück zum eigen Auto. So einfach kann es sein.

3. Einfache Onlinebuchung zu jeder Zeit

Mittlerweile gibt es fast keinen Parkplatzanbieter mehr ohne eigene Internetseite und der Möglichkeit der Online-Buchung.
Alle vom Parkservice benötigten Daten wie Adresse, Mobilnummer, Hin- und Rückreisedatum, Flugdaten etc werden hier anhand eines Formulars abgefragt und kann vom Kunden bequem von Zuhause aus in aller Ruhe eingetragen und an den Anbieter übermittelt werden.
Häufig verwenden Parkplatzanbieter eine Buchungssoftware bei welcher sie nicht nur zu jeder Tages und Nachtzeit buchen können, sondern auch eine sofortige Buchungsbestätigung erhalten.

4. Parkplatzeigener Shuttleservice und Valet-Parking

Ein weiterer Vorteil den ein Parkservice bietet ist der komfortable firmeneigene Shuttleservice.
Die Reisenden haben somit die Möglichkeit nach dem Abstellen des Autos zusammen mit dem Gepäck vom Parkplatz zum Flughafen, meist direkt zum Abflugterminal gefahren zu werden.
Im Regelfall ist dieser Service kostenlos.

Einige Unternehmen bieten ihren Kunden ebenfalls den sogenannten Valet-Parking-Service an.
Die Fahrt zum Parkplatz und der Shuttletransfer entfallen hier. Die Fluggäste übergeben ihr eigenes Fahrzeug direkt am Abflugterminal einem Mitarbeiter, dieser überführt dann das Fahrzeug zum Parkgelände wo es bis zur Rückkehr abgestellt wird.
Bei der Rückankunft wird der PKW dann wieder dem Kunden direkt zum Ankunftsterminal nach der Landung zugestellt, und der Kunden kann direkt nach der Gepäckausgabe in sein eigenes bereitgestelltes Fahrzeug einsteigen und die Heimreise antreten.
Die Kosten die für diesen Extraservice unterscheiden sich je nach Anbieter, können aber in den Preisvergleichportalen jederzeit abgerufen und verglichen werden.

5. Vielzahl von Serviceangeboten rund ums Auto

Die sogenannten Off-Airport-Parkplätze erweitern ihr eigenes Serviceangebot stetig, um sich von Konkurrenten abzuheben und ihren Kunden ein grüßt mögliches Angebot an Zusatzleistungen zu bieten.
Zum einen ist da der Tankservice, bei welchem das Kundenfahrzeug während des Urlaubs aufgetankt und bereitgestellt wird. Besonders Kunden mit einer langen Heimfahrt und einer späten Landezeit nutzen diesen Service besonders gerne.
Zum anderen können Kunden bei ihrem Fahrzeug eine komplette Innen- und Aussenreinigung vornehmen lassen. Der Kunde nimmt dann am Ende seines Urlaubs oder der Geschäftsreise ein blitzblankes Auto in Empfang.
Des Weiteren kann man bei einigen Parkplatzanbietern auch bestimmte Werkstattleistungen buchen. Ölwechsel, Reifenwechsel, TÜV oder Reparaturen werden vom Betreiber selbst oder einer Partnerwerkstatt in der Abwesenheit des Kunden durchgeführt.
Die Kosten für diese Extra-Leistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, können aber jeweils auf den Internetseiten oder den bereits erwähnten Vergleichsportalen eingesehen werden.

6. Kaum negative Überraschungen Dank der Orientierung an Kundenbewertungen die den Parkservice schon benutzt haben

Parkplatzanbieter sind meist Mitglieder in Preisvergleichforen.
Fluggäste die einen Parkservice genutzt haben, können hier Bewertungen und ihre eigenen Eindrücke des jeweiligen Anbieters hinterlassen. Dinge wie die Kundenfreundlichkeit des Personals, Sicherheit am Parkplatz, Fuhrpark, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind nur einige der Dinge die hier abgefragt und bewertet werden.
Fluggäste die noch nie einen solchen Parkservice besucht haben, können sich anhand dieser Bewertungen einen Eindruck über eine Vielzahl von Parkplatzanbietern gewinnen, und einen auswählen, der den eigenen Erwartungen, Ansprüchen und Preisvorstellungen entspricht.
Erfahrungsberichte von ehemaligen Kunden dienen heutzutage häufig der Entscheidungsfindung und der Parkservice-Sektor macht da keine Ausnahme.

7. Sicherheit für das abgestellte Fahrzeug

Für Kunden die großen Wert auf die sichere Unterbringung des eigenen PKW legen, sind die meisten Parkserviceanbieter die optimale Wahl.
Der Großteil der Parkplätze ist sehr gut abgesichert und die Unternehmen geben auf der Internetseite an, ob der Parkplatz beleuchtet ist, das Gelände umzäunt ist, eine Videoüberwachung eingerichtet ist oder sogar durchgehend eigene Mitarbeiter am Parkplatz sind oder ein Wachschutz angestellt wurde. Die Betreiber versuchen so mit allen ihnen möglichen Mitteln den eigenen Kunden den größt möglichen Schutz für deren Eigentum zu bieten, sei es vor Einbruch, Vandalismus oder auch vor möglichen Parkschäden durch Mitarbeiter oder andere Parkplatzkunden.
Das Sicherheitsangebot der verschiedenen Parkplatzanbieter unterscheidet sich natürlich voneinander, kann aber auf der Internetseite des Anbieters eingesehen oder auf Preisvergleichseiten verglichen werden. Der Kunde kann dann je nach seinen Sicherheitsvorstellungen einen der Anbieter auswählen und sein Fahrzeug während seiner Abwesenheit in dessen Obhut übergeben ohne sich Sorgen über das abgestellte Fahrzeug machen zu müssen.

Die Vorteile für die Wahl eines OFF-AIRPORT-PARKPLATZ nochmals kurz und kompakt:

  • Preisgünstig
  • Bequeme Anfahrt
  • Online-Buchung zu jeder Zeit
  • Shuttletransfer zum Flughafen
  • Viele Serviceleistungen
  • Vorabeinschätzung des Anbieters durch Kundenbewertungen
  • Sicheres Parken

Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck. Was darf im Handgepäck transportiert werden und was nicht?

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

Für alle Flüge, die in der EU starten (auch Inlandsflüge) bestehen seit dem 6. November 2006 besondere Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Grund hierfür ist der Schutz der Passagiere vor Gefährdungen durch flüssige Sprengstoffe.
Flüssigkeiten können im aufgegebenen Gepäck weiterhin uneingeschränkt mitgeführt werden.

Als Flüssigkeiten gelten: Parfüms, Cremes, Schäume/Shampoos, Pasten/Zahnpasta, Gels, Sprays, Lotionen, Öle, Mascara, Getränke, Sirupe, Suppen, …

Die Vorschriften zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck lauten wie folgt:

  • Die Behälter für Flüssigkeiten dürfen maximal 100ml fassen, d.h. es kommt nicht auf die tatsächlich mitgenommene Flüssigkeitsmenge an, sondern auf das Fassungsvermögen des Behälters/ der Flasche
  • Alle einzelnen Behälter müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit maximal 1L Fassungsvermögen transportiert werden, wobei der Beutel vollständig geschlossen sein muss
  • Je Passagier ist nur einer dieser Plastikbeutel erlaubt
  • Der Beutel der die Flüssigkeiten beinhaltet muss an der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden und an der Kontrollstation separat durch das Röntgengerät laufen
  • Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden können außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden, müssen bei der Sicherheitskontrolle aber ebenfalls vorgelegt werden.

Es ist möglich, dass sie von dem Sicherheitspersonal dazu aufgefordert werden könnten Medikamente bzw. Babynahrung vor Ort zu probieren

Natürlich gibt es auch Ausnahmen zu dieser Regelung zum Beispiel für Travel Value & Duty Free-Produkte, sofern diese NACH der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden.
Die Versiegelung der Artikel in der Tüte wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Zu Beachten ist dabei, dass der Kaufbeleg vom selben Tag in der versiegelten Tüte enthalten sein muss.

Weitere Gegenstände die NICHT im Handgepäck mitgeführt werden dürfen:

  • Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
  • Nachbildungen und Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
  • Munition
  • Taschenmesser und scharfe Gegenstände wie Scheren, Nagelscheren, spitze Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet), Stricknadeln (falls länger als 6 cm), Dartpfeile, Spritzen
  • Messer mit feststehender Klinge jeglicher Länge
  • Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen/Einwegrasierer sind erlaubt)
  • Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können, z.B. Ski-/ Wanderstöcke, Schlittschuhe, Baseballschläger, Golfschläger, Billard-/ Snooker-/ Poolqueues, Skateboards…
  • neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray
  • explosive und entflammbare Stoffe
  • chemische und toxische Stoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Gas und Gasbehälter
  • Benzinfeuerzeuge
  • Farbsprühdosen
  • Tischbesteck
  • Werkzeug

Es gibt aber auch einige Dinge, die im Handgepäck mitgeführt werden müssen und NICHT im aufgegebenem Gepäck transportiert werden dürfen, wie zum Beispiel:

  • Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)
  • Lithium-Ionen-Akkus in Handys und Laptops

Was ist noch Handgepäck und welche Gepäckstücke müssen am Check-In Schalter aufgegeben werden? – Airlines und ihre Gepäckbestimmungen

Am Flughafen findet man wo man steht und wo man geht Gepäck, Koffer, Golfbags, Rucksäcke und Handtaschen, und mittendrin stellt sich die Frage:
Welche Gepäckstücke darf man als Passagier eigentlich als Handgepäck mit in die Flugkabine nehmen und was nicht?

Die Bestimmungen zum Handgepäck unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft voneinander. Hierbei geht es nicht nur um die Anzahl der Handgepäckstücke, die Maße sondern auch um das Gewicht.
Besonders bei preisgünstigen Fluglinien, wo Kosten für aufgegeben Koffer anfallen, werden die Bestimmungen und Vorgaben zum Handgepäck besonders peinlich genau geprüft und bei Nichteinhaltung mit Extragebühren bestraft.
Auch gut zu wissen ist, dass zum Teil auch der Abflug- und Zielort sowie der gewählte Tarif die Gepäckbestimmungen beeinflussen.
Aus diesem Grund sollte man sich vor dem Abflug genau mit den Handgepäckbestimmungen der eigenen Airline vertraut machen, da sich diese immer wieder verändern, um böse Überraschungen am Schalter zu vermeiden.

Bei Economy Class Passagieren darf meist nur 1 Handgepäckstück pro Passagier mit an Bord des Flugzeugs genommen werden, bei Business oder First Class sind es oft 2 Handgepäckstücke.
In der Regel sind zu dem Handgepäckstück noch weitere persönliche Dinge wie Handtasche, Mantel/Jacke, Kamera, Laptop/Tablet, Gehhilfen und kleinere Gegenstände wie Bücher oder Zeitschriften erlaubt.

In der folgenden Liste finden sie die Bestimmungen zum Handgepäck von einigen Fluglinien:
(Bitte beachten sie dass die angegeben maximalen Maße einschließlich der Rollen, Taschen und Griffe gemessen werden)

  • Lufthansa: 1 Handgepäckstück 55*40*23 cm, Gewicht maximal 8kg (Kleidersack 57*54*15 cm, Gewicht maximal 8kg)
  • Air Berlin: 1 Handgepäckstück*40*23 cm, Gewicht maximal 8kg ; Air Berlin erlaub eine extra Tasche bzw Laptoptasche mit 40*30*10 cm, Gewicht max 2kg
  • TUIfly: 1 Handgepäckstück 55* 40*20 cm, Gewicht maximal 6kg
  • Condor: 1 Handgepäckstück 55*40*20 cm, Gewicht Economy Class 6kg, Premium Economy Class 8kg und Business Class 12kg(bei Business Class kann das Gewicht von 12kg auf 2 Gepäckstücke mit den zuvor genannten Maßen verteilt werden)
  • Türkisch Airlines: 1 Handgepäckstück 55*40*23 cm, Gewicht maximal 8kg
  • Air France: 1 Handgepäckstück 55*35*25 cm das Gewicht richtet sich nach der gebuchten Klasse. Das Handgepäckstück und ein zusätzliches Gepäckstück dürfen zusammen maximal je nach Klasse 12 bzw. 18 kg wiegen
  • Emirates: First und Business Class: 2 Handgepäckstücke, einen Aktenkoffer plus entweder Handtasche oder Kleidersack. Aktenkoffer 45*35*20 cm, Handtasche 55*38*20 cm, der Kleidersack darf gefaltet nicht dicker als 20 cm sein. Das Gewicht der einzelnen Gepäckstücke darf 7 kg nicht überschreiten. Economy Class: 1 Handgepäckstück, entweder Handtasche oder Laptoptasche mit 55*38*20 cm, Gewicht maximal 7kg
  • Quatar Airways: First und Business Class: 2 Handgepäckstücke je 50*37*25 cm, Gewicht zusammen maximal 15kg. Economy Class: 1Handgepäckstück 50*37*25 cm, Gewicht maximal 7kg, zusätzliche Gepäckstücke wie Handtasche, Kamera etc. AUSNAHME Laptoptasche, diese gilt als eigenständiges Handgepäckstück
  • Sun Express: 1 Handgepäckstück 55*40*20 cm, Gewicht maximal 6kg. Zusätzlich noch 1 Handtasche, 1 Mantel/Jacke, 1 Decke, 1 Stock, 1 Babytragetasche, 1 Kamera oder Fernglas
  • Vueling: 1 Handgepäckstück 55*40*20 cm, Gewicht maximal 10kg
  • Iberia: 1 Handgepäckstück 56*45*25 cm, es gibt KEINE explizite Gewichtsbegrenzung, solang das Gepäckstück eigenhändig in das Gepäckfach rein und raus gehoben werden kann.
  • Transavia: 1 Handgepäckstück, garantierte Mitnahme in Kabine 45*40*25 cm, Gewicht maximal 10kg. Hat das Handgepäckstück größere Maße bis maximal 55*40*25 cm gilt das Gepäckstück noch als kostenloses Handgepäck, kann aber von der Airline bei bereits überfüllten Gepäckfächern dann ohne Aufpreis im Gepäckraum transportiert werden
  • EasyJet: 1 Handgepäckstück 56*45*25 cm, KEINE Gewichtsbegrenzung, solang das Gepäckstück eigenhändig in das Gepäckfach rein und raus gehoben werden kann.
  • German Wings: 1 Handgepäckstück 55*40*23 cm, Gewicht maximal 8kg (Kleidersack 57*54*15cm, Gewicht maximal 8kg)
  • British Airways: 1 Handgepäckstück 56*45*25 cm, Gewicht maximal 23kg
  • Pegasus: 1 Handgepäckstück 55*40*20 cm, Gewicht maximal 8kg, plus zusätzliche Gegenstände wie Handtasche, Kamera,Jacke, etc
  • Air Canada: 1 Handgepäckstück 55*40*23 cm, Gewicht maximal 10kg und eine zusätzliches Gepäckstück 43*33*16cm, Gewicht nochmals 10kg

Häufig ist für mitreisende Kinder unter 2 Jahren zusätzlich die Mitnahme von Autositzen, Wickeltaschen und Buggy erlaubt. Auch hierzu können sie die genauen Bestimmungen der einzelnen Fluglinien einsehen und sich erkundigen.

VISUM für die Reise in die Vereinigten Staaten ?

Wer beruflich oder zum Vergnügen in die USA reisen möchte, der ist zum Teil mit recht komplizierten Einreisebestimmungen konfrontiert.
Eine Erschwerung der Abläufe und Bestimmungen zur Einreise in die Vereinigten Statten, ist Aufgrund der in den letzten Jahren erhöhten Terrorgefahr zusätzlich eingetreten.
Wir geben ihnen hiermit eine kleine Hilfestellung zur Prüfung, ob sie ein Visum für ihren Besuch der USA benötigen.

Vor dem Antritt einer Reise in die USA müssen zur Frage ob ein Visum benötigt wird einige Punkte beachtet werden.

Hierzu ist zu sagen, dass aufgrund des „Visa Waiver“ Programms, nicht in allen Fällen ein Visum erforderlich ist.

Folgende Bedingungen müssen hierfür jedoch ALLE erfüllt sein:

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Es handelt sich um eine Business- oder Urlaubsreise
  • Der Aufenthalt dauert maximal 90 Tage
  • Seit dem 1. April 2016 muss ein elektronischer deutscher Reisepass für jeden Mitreisenden vorliegen (inklusive elektronischem Chip) Der Personalausweis genügt NICHT, ebenso genügt ein vorläufiger Reisepass NICHT zur Einreise ohne Visum
  • Für Kinder gilt ebenfalls die Reisepasspflicht mit den erforderlichen Daten (z.B. Biometrische Daten etc.) Ein Kinderreisepass alleine genügt NICHT
  • Sie müssen mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft reisen und ein Weiterflug- b.z.w. Rückflugticket vorweisen können
  • Jeder Reisende muss die Electronic System for Travel Authorisation, ESTA besitzen. Diese kann über das Reisebüro oder von Ihnen selbst online mithilfe von folgendem Link eingeholt werden

ESTA-online-Beantragung- https://www.usa-einreiseformular.de

Sind all diese Bedingungen erfüllt und liegt die ESTA vor, ist eine Einreise OHNE Visum in die USA möglich.

Werden die Bedingungen NICHT in jedem Punkt erfüllt, oder einer der nachstehenden Gründe ist Anlass der Reise in die USA, ist eine Einreise nur mit MIT Visum möglich

  • Nachgehen einer bezahlten/unbezahlten Arbeit innerhalb der USA (hierzu gehören auch Tätigkeiten als Journalist und die Arbeit als Au Pair
  • Durchführung einer Forschungsarbeit
  • Teilnahme an einem Austauschprogramm
  • Besuch einer Ausbildungsstätte, z.B. Sprachschule o.ä.
  • Hochzeit in den USA mit anschließendem Lebensmittelpunkt in den USA
  • Einreise mit einem NICHT regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel
  • Die elektronische Einreiseerlaubnis ESTA wurde nicht erteilt

In diesen Fällen müssen sie das Visum für die Einreise in die USA bei der US-Botschaft oder dem dafür zuständigen Generalkonsulat beantragen.

Bitte vergewissern sie sich vor dem Reiseantritt in die USA noch einmal, ob sie die aktuellen Einreisebestimmungen für die USA erfüllen oder sich diese inzwischen geändert haben und Sie möglicherweise nun doch ein Visum für die Einreise benötigen.
Bedenken sie dass die Erteilung und Erstellung von Reisepässen, Visumbeantragungen etc immer mit zum Teil längeren Wartezeiten verbunden sind.