Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Für alle Flüge, die in der EU starten (auch Inlandsflüge) bestehen seit dem 6. November 2006 besondere Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Grund hierfür ist der Schutz der Passagiere vor Gefährdungen durch flüssige Sprengstoffe.
Flüssigkeiten können im aufgegebenen Gepäck weiterhin uneingeschränkt mitgeführt werden.
Als Flüssigkeiten gelten: Parfüms, Cremes, Schäume/Shampoos, Pasten/Zahnpasta, Gels, Sprays, Lotionen, Öle, Mascara, Getränke, Sirupe, Suppen, …
Die Vorschriften zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck lauten wie folgt:
- Die Behälter für Flüssigkeiten dürfen maximal 100ml fassen, d.h. es kommt nicht auf die tatsächlich mitgenommene Flüssigkeitsmenge an, sondern auf das Fassungsvermögen des Behälters/ der Flasche
- Alle einzelnen Behälter müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit maximal 1L Fassungsvermögen transportiert werden, wobei der Beutel vollständig geschlossen sein muss
- Je Passagier ist nur einer dieser Plastikbeutel erlaubt
- Der Beutel der die Flüssigkeiten beinhaltet muss an der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden und an der Kontrollstation separat durch das Röntgengerät laufen
- Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden können außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden, müssen bei der Sicherheitskontrolle aber ebenfalls vorgelegt werden.
Es ist möglich, dass sie von dem Sicherheitspersonal dazu aufgefordert werden könnten Medikamente bzw. Babynahrung vor Ort zu probieren
Natürlich gibt es auch Ausnahmen zu dieser Regelung zum Beispiel für Travel Value & Duty Free-Produkte, sofern diese NACH der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden.
Die Versiegelung der Artikel in der Tüte wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Zu Beachten ist dabei, dass der Kaufbeleg vom selben Tag in der versiegelten Tüte enthalten sein muss.
Weitere Gegenstände die NICHT im Handgepäck mitgeführt werden dürfen:
- Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
- Nachbildungen und Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
- Munition
- Taschenmesser und scharfe Gegenstände wie Scheren, Nagelscheren, spitze Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet), Stricknadeln (falls länger als 6 cm), Dartpfeile, Spritzen
- Messer mit feststehender Klinge jeglicher Länge
- Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen/Einwegrasierer sind erlaubt)
- Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können, z.B. Ski-/ Wanderstöcke, Schlittschuhe, Baseballschläger, Golfschläger, Billard-/ Snooker-/ Poolqueues, Skateboards…
- neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray
- explosive und entflammbare Stoffe
- chemische und toxische Stoffe
- Feuerwerkskörper
- Gas und Gasbehälter
- Benzinfeuerzeuge
- Farbsprühdosen
- Tischbesteck
- Werkzeug
Es gibt aber auch einige Dinge, die im Handgepäck mitgeführt werden müssen und NICHT im aufgegebenem Gepäck transportiert werden dürfen, wie zum Beispiel:
- Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)
- Lithium-Ionen-Akkus in Handys und Laptops