Probleme mit dem Flug? Fluggastrechte im Überblick

Kein Fluggast ist davor sicher, Annullierung, Verspätung und Überbuchung des Flugs. Tritt dieser Fall ein haben jedoch europaweit alle Fluggäste Rechte, die von der Europäischen Union gesetzlich festgelegt und geregelt. Trotzdem herrscht bei über 93% der Fluggäste große Unwissenheit über die eigenen Rechte und den ihnen rechtlich zustehenden Entschädigungen in diesen Situationen.
Die Grundvoraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist jedoch, dass die Ursache der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung nicht auf höherer Gewalt (Wetter, Politische Lage, ..) beruht, in diesen Fällen haften die Fluggesellschaften nicht. Die Airlines müssen somit nachweislich die Verspätung oder Annullierung durch eigenes Verschulden herbeiführen, erst dann haben Fluggäste ein Anrecht auf Entschädigung. Ebenso wichtig ist, dass alle Reisedokumente aufbewahrt werden müssen, um diese Rechte geltend machen zu können.

Im Folgenden finden sie eine Auflistung der Fälle in denen sie Anrecht auf Entschädigung von Seiten der Fluggesellschaften haben, und eine Anleitung wie sie in den einzelnen Situationen vorgehen müssen um ihre Fluggastrechte geltend zu machen.

1) Fluggastrechte bei Flugverspätungen

  • Bringen sie den offiziellen Grund der Verspätung in Erfahrung
  • Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung, 2 Telefonate oder Emailversand. Die Kosten hierfür muss die Airline tragen
  • Erfolgt die Verspätung in den späten Abendstunden und der Anschlussflug erfolgt erst am nächsten Tag, haben Fluggäste häufig das Recht auf eine kostenlose Hotelübernachtung. Die Kosten für den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen muss dabei ebenfalls von der Airline übernommen werden. Dies erfolgt meist anhand von Voucher. Geht die Airline nicht in Vorleistung oder gibt keine Voucher aus und die Fluggäste müssen in Vorleistung treten, haben diese das Recht auf Rückerstattung der Kosten (Wichtig: Belege aufbewahren)
  • Im Fall von Verspätungen von mehr als 3 Stunden gilt das EU Passagierrecht und Flugreisende haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe des Entschädigungsbetrags richtet sich nach Flugstrecke und Distanz. Für Flüge bis 1500 km erhält der Fluggast pro Person 250€, bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km sogar 400 € pro Person. Erfolgt der Flug ausserhalb der Eu und die Entfernung überschreitet 3500 km haben Fluggäste Anspruch auf 600 € pro Person
  • Es gibt einige Anbieter (z.B. Flug-Verspaetet.de) die ihnen helfen ihre Ansprüche kostenlos zu prüfen und unkompliziert bei der Airline einzureichen. Die komplette Korrespondenz mit der Airline läuft dann über den Vermittler, im Notfall auch eine Gerichtsverhandlung. Dabei entsteht den Fluggästen kein Kostenrisiko. Weiter unten im Artikel finden sie eine Aufstellung einiger Anbieter und deren Bestimmungen und Leistungen

2) Fluggastrechte bei Flugannullierungen

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug erfahren, dass Ihr Flug ausfällt, haben Sie Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung
  • Wird Ihr Flug annulliert, können Sie sich den kompletten Flugpreis erstatten lassen oder auf eine anderweitige Beförderung bestehen. Zusätzlich haben Sie in manchen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Hierbei steht den Passagieren in der Regel dieselbe Entschädigungen zu, wie auch bei Verspätungen ab drei Stunden
  • Die EU-Verordnung zur Regelung der Fluggastrechte gilt für alle Charter- und Linienflüge, die aus der Europäischen Union starten oder ein Ziel innerhalb der EU anfliegen

Entschädigungssummen pro Person bei Flügen innerhalb der EU

  • 250 € pro Flugstrecke bis 1.500 km
  • 400 € pro Flugstrecke über 1.500 km

Entschädigungssummen pro Person bei Flügen mit Abflughafen in der EU
EU und einem Nicht-EU-Land

  • 250 € pro Flugstrecke bis 1.500 km
  • 400 € pro Flugstrecke von 1.500 km bis 3500 km
  • 600 € pro Flugstrecke über 5.500 km

Auch hierfür gibt es Anbieter im Internet die eine kostenlose Prüfung und Durchführung der Schandensersatzantragsstellung über die Korrespondenz mit der Airline bis hin zu einer möglichen Einigung vor Gericht für die Fluggäste übernehmen. Weiter unten im Artikel gehen wir auch auf einige dieser Anbieter noch genauer ein

3) Fluggastrechte bei Überbuchung/Nichtbeförderung

Besonders im Sommer zur Ferienzeit überbuchen die Airlines ihre Flieger und verkaufen mehr Tickets als tatsächlich freie Plätze verfügbar sind. Manchmal erfolgt eine Überbuchung aber auch durch kurzfristige Flugumbuchungen oder wenn ein Flieger verspätete Reisende mit aufnimmt.

  • Ist Ihr Flug überbucht, haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung
  • Erscheinen zum Abflug, egal aus welchem Grund, zu viele Fluggäste, bietet die Airline den Fluggästen meist eine Flugalternative an und versucht Sie davon zu überzeugen, freiwillig von Ihrer Buchung zurückzutreten. Passagiere sollten nur dann auf diese Angebot eingehen, wenn der Kompromiss für Sie günstig ist. Sobald das Angebot angenommen wurde, verfallen weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Falls Sie lieber mit Ihrem gebuchten Flug reisen wollen, sollten Sie darauf bestehen.
  • Wenn die Airline bei einer Überbuchung des Flugs nicht genügen „Freiwillige“ findet, die auf den Platz verzichten, wird die entsprechende Anzahl an Passagieren auch gegen ihren Willen nicht befördert. Im Falle dieser Nichtbeförderung haben Flugreisende die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung. Kann der Flug nicht mit der gebuchten Maschine erfolgen, haben Passagiere Anspruch auf alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Außerdem muss die Airline die Fluggäste angemessen betreuen und möglicherweise entstehen Ansprüche auf Ausgleichszahlung. Die Regelungen dazu wurden weiter oben im Text schon behandelt.
  • Airlines können jedoch einem Passagier die Beförderung aus triftigen Gründen verweigern, zum Beispiel, wenn der Fluggast ein Sicherheitsrisiko darstellt (evtl weil er betrunken oder aggressiv ist), er starke gesundheitliche Probleme hat oder notwendige Dokumente wie Reisepass oder Visum fehlen.

4) Fluggastrechte bei Problemen mit dem Gepäck

Geht während einer Flugreise ihr Gepäck verloren oder wird es beschädigt, haben Sie seit 2004 nach dem Montrealer Abkommen Anspruch auf Erstattung von bis zu 1.270 €
Das Montrealer Abkommen gilt für alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, d.h. für jede internationale Beförderung von Personen durch ein Luftfahrzeug. Unterzeichnerstaaten sind unter anderem die Länder der Europäischen Union, USA, Japan und Australien.
Nähere Informationen zum Thema Gepäckverlust/ Gepäckbeschädigung finden sie in unserem Blog-Beitrag „Gepäckverlust am Flughafen – Regelungen und Vorgehensweise“

Vorgehensweise bei Problemen mit der Fluggesellschaft

  • Ermitteln Sie unter Zuhilfenahme von Internet-Anspruch-Berechnern Ihre Ansprüche und erstellen Sie das passende Musterschreiben, das Sie an die Airline schicken
  • Die Verjährungsfrist endet erst nach drei Jahren, was bedeutet, dass sie ihre Ansprüche bei Flugverspätung und Flugannullierung noch drei Jahre später geltend machen können. Den Status jedes Fluges können Sie auf flightstats.co.uk prüfen. Auf dieser englischen Internetseite können aktuelle Verspätungen aufgerufen werden, aber auch solche, die bereits Monate und Jahre zurückliegen
  • Verweigert die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, kann die Schlichtungsstelle (SÖP) vermitteln. Diese Schlichtungsstelle wurde von der Bundesregierung und derEuropäische Kommission ernannt und schlichtet fluggastrechtliche Probleme bei rund 40 Fluggesellschaften. Voraussetzung zur Einschaltung der SÖP ist der vorangegangene fehlgeschlagene Versuch des Fluggastes sich selbst um die Problemlösung mit der Airline zu bemühen (Vorteile: viel Erfahrung, kostenlos für den Fluggast, Bearbeitung der Fälle von Juristen)
  • Möchten sie von Anfang an nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten oder herumstreiten, können sie sich an kommerzielle Fluggasthelfer-Portale wenden. Diese setzen dann nach einer Fallprüfung die Entschädigungsforderung für sie durch, wobei Provisionen von 25-30% im Erfolgsfall einbehalten werden. Empfehlenswert sind EUClaim* , Fairplane*, flug-verspaetet.de*, refund.me oder Flightright*
  • Wenn sie das Geld sofort haben wollen und nicht bis zum Ende der Prozessabwicklung warten wollen, können sie ihre Entschädigungsforderung auch verkaufen. Einer der Anbieter wäre hier EUFlight*

Zur Unterscheidung und Bewertung der zahlreichen Anbieter finden sie im Verlauf eine Auflistung einiger Anbieter mit den wichtigsten Unterscheidungskriterien:

EUClaim

  • Sehr hohe Transparenz
  • Erfahrung seit 2010, in den Niederlanden seit 2007
  • Provision im Erfolgsfall: 27 Prozent der Entschädigungssumme (brutto)
  • Keine Zusatzkosten
  • Jederzeit kündbar

Fairplane

  • Hohe Transparenz
  • Arbeitet ausschließlich mit Anwälten
  • Erfahrung seit 2011
  • Provision im Erfolgsfall: maximal 29,16 Prozent der Entschädigungssumme (brutto)
  • Verzugszinsen erhält der Fluggast
  • Nicht jederzeit kündbar

flug-verspaetet.de

  • Hohe Transparenz
  • Viel Erfahrung (mehr als 30.000 angenommene Fälle)
  • Keine Zusatzkosten
  • Verzugszinsen erhält der Fluggast
  • Kein Vergleich ohne Zustimmung des Fluggastes
  • Nicht jederzeit kündbar

refund.me

  • Verbesserte AGB seit 1. November 2015
  • Erfahrung seit 2012
  • Bei außergerichtlichem Erfolg in Deutschland ist die Provision 17,85 % der Entschädigungssumme(brutto)
  • Bei Nichtübernahme des Falls erhält der Fluggast dazu eine Begründung
  • Nicht jederzeit kündbar
  • Bei Entschädigungsansprüchen, die in Großbritannien, Frankreich oder Spanien eingetrieben werden, fallen 25 bzw. 35 Euro zusätzlich an Gebühren an

Flightright

  • Sehr viel Erfahrung seit 2010
  • Kein Vergleich ohne Zustimmung des Fluggastes
  • Nicht jederzeit kündbar
  • Bei Entschädigungsansprüchen vor einem Gericht außerhalb von Deutschland oder Österreich können zusätzliche Gebühren anfallen

Ungeduldige Fluggäste können sich, wie bereits erwähnt, auch an Anbieter wenden, die das Geld sofort überweisen. Der Anbieter geht hierbei in Vorleistung und behält einen größeren Anteil der Entschädigung ein, da das Risiko des Misserfolgs auf seiner liegt. Diese Unternehmen prüfen vor der Auftragsannahme die Erfolgsaussichten, übermitteln dem geschädigten Fluggast dann nach positivem Ergebnis der Prüfung ein Angebot. Der Fluggast verkauft dann seine Entschädigungsforderung an das Unternehmen und erhält innerhalb von 24 oder 48 Stunden das Geld direkt vom Anbieter. Selbst wenn der Anbieter im Nachhinein im Vergleich oder vor Gericht die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft nicht durchsetzen kann, kann er vom Fluggast nichts zurückfordern.

EUFlight

  • Sofortentschädigung des Fluggasts innerhalb von 24 Stunden
  • Das Honorar beträgt 41,65 Prozent der Entschädigungsumme (brutto)
  • Kostenloses Tool zur Erstellung eines Mahnschreibens

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert