Am Ende des Urlaubs ist immer wieder die Frage beim Rückflug nach Deutschland offen, was darf in welchen Mengen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden und was muss verzollt werden.
Um keine Bösen Überraschungen zu erleben, haben wir hier für sie die allgemeinen Einfuhr-Zollbestimmungen aufgeführt.
Grundlegend gilt jedoch, dass innerhalb der EU nach Herzenslust eingekauft werden kann, solange die Souveniers, Mitbringsel, Lebensmittel etc. nachweislich für den eigenen Bedarf sind.
Nicht vergessen darf man hingegen, dass Länder wie Norwegen oder die Schweiz und zukünftig auch Großbritannien trotz ihrer Lage nicht zur EU gehören.
Im Anschluss daran, haben wir noch einige skurrile Zollbestimmungen für sie, nach dem Motto, „andere Länder, andere Sitten“ zusammengestellt.
Allgemeine Mengen- und Wertgrenzen (EU)
1) Tabakwaren (Einführende Person muss mindestens 17 Jahre alt sein)
– 200 Zigaretten ODER
– 100 Zigarillos ODER
– 50 Zigarren ODER
– 250 Gramm Rauchtabak ODER
– eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2) Alkohol und alkoholhaltige Getränke(Einführende Person muss mindestens 17 Jahre alt sein)
– 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol% oder mehr ODER
– 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol% ODER
– eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
UND
– 4 Liter nicht schäumende Weine
UND
– 16 Liter Bier
3) Arzneimittel
– die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4) Andere Waren
– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
– Textilien dürfen in der Regel bis zu einem Wert von 1500 € eingeführt werden
Kuriose Zollbestimmungen zur Einfuhr von gewissen Dingen und Lebensmitteln existieren hauptsächlich ausserhalb der EU. In vielen Ländern ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch, Fisch und Pflanzen grundsätzlich verboten, aber auch Textilien und Souvenirs können in manchen Ländern zu Problemen führen.
- Honig darf zum Beispiel nicht nach Neuseeland eingeführt werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit hohen Strafen geahndet.
- In der Türkei ist es kurioserweise erlaubt gefälschte Markenwaren einzuführen.
- In Nordkorea oder Weißrussland bedarf es einer schriftlichen Genehmigung, wenn Textilien mit ins eigene Land eingeführt werden, sofern es sich um Eigenbedarf handelt.
- Die USA verbieten die Einfuhr von Kinderüberraschungseiern, offiziell aus versicherungstechnischen Gründen, da das Risiko des Verschlucken der Kleinteile durch Kinder ein Problem darstellt. Die Strafe bei Zuwiderhandlung sind empfindliche Bußgelder.
- In Ägypten und ganz Afrika ist die Ausfuhr von antiken Mitbringsel verboten.
- Die Volksrepublik China untersagt die Ausfuhr von Münzen, die vor 1949 datiert sind.
- Buddha-Figuren dürfen aus Thailand nur mit ausdrücklicher Genehmigung mitgebracht werden.
Im großen und ganzen hat fast jedes Land einige skurrile Zollbestimmungen. Jeder Urlauber sollte sich deshalb vor der Urlaubsreise über die Zollvorschriften des jeweiligen Reiselandes informieren um böse Überraschungen bei zu vermeiden.