Flugangst bzw. Aviophobie: Einfache Tricks zur Bewältigung

Viele Menschen reisen in nur nahe Urlaubsort und Länder, die bequem mit dem Auto erreicht werden können weil sie unter Flugangst leiden. Die sogenannte Aviophobie ist nicht zu unterschätzen, kann aber mit ein paar kleinen Tricks positiv beeinflusst werden.

 
Was sie bei der Flugbuchung beachten sollten:
Studien haben bewiesen, dass die Wahl der Sitzposition im Flieger Fluggäste die unter Flugangst leiden stark beeinflussen können.Dank der Möglichkeit vieler Fluggesellschaften den Sitzplatz im Flieger vorab zu reserviceren, können Menschen mit Flugangst hier einigen Stress bewusst vermeiden.

  • Die Sitzplätze über den Tragflächen gelten als die ruhigsten im Flieger, da hier die Bewegungen de Flugzeugs während des Flugs am wenigsten wahrgenommen werden und diese Sitzplätze können so beruhigend auf den Reisenden wirken. Falls bei der Buchung keine Sitzplätze an den Tragflächen vorgebracht werden können, kann man auf Plätze im vorderen Teil ausweichen, meiden sollte man grundsätzlich jedoch die Plätze im letzten Drittel des Fliegers
  • Auch sollte ein Platz am Gang und nicht am Fenster gewählt werden. Hier kommen sich die Fluggäste nicht so eingeengt vor und so ist der Stresslevel von vornherein niedriger

 
Die direkte stressfreie Vorbereitung auf den Flug:

  • Die Koffer sollten schon am Vortag gepackt werden, um in Ruhe die Anreise zum Flughafen antreten zu können
  • Reisen sie frühzeitig am Flughafen an, um den Check-in in Ruhe und ohne Zeitdruck hinter sich zu bringen, oder nutzen sie gleich den Online-Check-in, wo man bequem von Zuhause aus eincheckt und sich das Schlangenstehen komplett sparen kann
  • Trinken sie ausreichend Wasser, Saft oder Tee vor dem Flug und gehen sie nicht hungrig am Board. Meiden sie am Reisetag Kaffee oder Alkohol, beide wirken sich nämlich negativ auf ihren Stresslevel aus
  • Tragen sie gemütliche, bequeme atmungsaktive Kleidung, um sich körperlich und seelisch wohl zu fühlen, wie Jogginghose, Trainingsanzüge oder Stretch-Kleidung. Das hält den Stress fern und engt nicht noch zusätzlich ein

 
Informieren des Flugpersonals, der Mitreisenden oder Sitznachbarn über ihre Flugangst:

  • Das Flugpersonal ist im Vorfeld immer dankbar, wenn Fluggäste die Flugangst haben sich beim Einsteigen dem Personal anvertrauen. Das Personal kann dann gezielt beruhigend auf die Fluggäste einwirken und hat dann meist den Fluggast während des ganzen Flugs im Auge, was zur Beruhigung der betroffenen Personen beiträgt
  • Mit Fremden über seine Probleme zu reden fällt nicht immer leicht, jedoch kann es sehr hilfreich sein, wenn man den Mitreisenden oder dem Sitznachbarn ebenfalls über die eigen Flugangst informiert. Dieser kann dann selbst im Fall des Falles beruhigend auf sie einwirken, oder dem Flugpersonal bescheid geben

 
Während dem Flug ist Ablenkung das wichtigste.
Sitzt man erst mal im Flieger, sollte man sich sofort Ablenken und negative Gedankengänge erst gar nicht aufkommen lassen. Drehen sich die Gedanken erst einmal um all die Dinge die schlimmstenfalls passieren können, lässt sich dieser Teufelskreis meist nur schwer wieder unterbrechen.

  • Man sollt sich mit Dingen beschäftigen, die Ruhe und Entspannung für einen selbst bringen, wie ein Buch lesen, Musik oder Hörbücher hören, oder einen Film ansehen
  • Häufig hilft es die Luftdüsen im Flugzeug so einzustellen, dass man ausreichend mit frischer Luft und Sauerstoff versorgt wird
  • Besonders während dem Start, der für die meisten Aviophobiker die schlimmste Phase darstellt, sollte man sich in ein Gespräch vertiefen, Musik hören oder anderweitig ablenken und sich auf positives fokussieren

 
Was tun zur Vorbeugung einer sich anbahnenden Panikattacke oder Beruhigung während einer Panikattacke?
Oft merkt man ja im Vorfeld wenn sich eine Panikattacke anbahnt, der beschleunigte Puls, Schwitzen, schnelle Atmung, verkrampfen und Angstzustände. Hier kann man schon ansetzen und durch gezieltes rhythmisches Atmen der Attacke entgegen wirken. Wendet man die richtigen Techniken kann, kann man sich selbst oder den Betroffenen binnen weniger Minuten beruhigen und das Einsetzen einer Panikattacke vermeiden.

  • Gerade, aufrecht hinsetzen
  • Füsse parallel, senkrecht auf den Boden stellen
  • Füsse auf den Boden pressen und Gesäßmuskeln anspannen, nach 5 Sekunden Anspannung lockern und 20 Sekunden Entspannung genießen. Dies ruhig und beständig wiederholen bis sie sich wieder beruhigen
  • Unterstützend bei Panikattacken kann man tief in gleichmäßigem Rhythmus einatmen und doppelt so lange wieder komplett ausatmen. Wenn die Lungen leer sind für ca. 6 Sekunden die Luft anhalten und dies ebenfalls wiederholen bis sich ihre Anspannung und die Panik wieder legt

Wie packe ich richtig bzw. was muss unbedingt in den Koffer?

Wer kennt diesen Moment im Urlaub nicht, wo man völlig entnervt feststellt, dass man etwas wichtiges wie die Regenjacke, die Kamera oder das Handyladekabel vergessen hat.
Wir führen sie in wenigen Schritten, schnell und effektiv zum richtig gepackten Koffer.

Die Kleidung
Die Wahl der richtigen Kleidung im Urlaub ist eines der wichtigsten und am einfachsten zu steuernden Themen. Bereits im Vorfeld sollte man sich über die klimatischen Verhältnisse zur Urlaubszeit im Reiseland erkundigen und angemessene Kleidung einpacken. Dabei ist nicht nur die normale Alltagskleidung wichtig sondern auch Kleidungsstücke wie Badeanzug, Regenjacke und Mützen.

Die Schuhe
Nicht vernachlässigen sollte man die richtige Wahl der Schuhe. Auch hier sollte man vorab klären, welche Aktivitäten im Urlaub geplant sind und welches Schuhwerk benötigt wird. Hierbei kommt es nicht nur darauf an, ob die Schuhe den Aktivitäten angepasst sind, sondern auch ob sie bequem sitzen und bereits eingelaufen sind.
Ob wasserdichte Wanderschuhe für regnerisches feuchtes Terrain, Trekkingsandalen für Wanderungen bei hohen Temperaturen, Badeschuhe für felsige Strände und sportliche Sneaker für den Stadtbummel, die Wahl des richtigen Schuhwerks kann den Erholungsfaktor im Urlaub erheblich beeinflussen.

Die Kulturtasche/ Der Waschbeutel
Die überall verpönte aber doch durchaus nützliche „Kulturtasche“ oder trivial „Waschbeutel“ genannt, sollte folgende Dinge beinhalten:
Zahnbürste, Zahnpasta, Duschgel, Shampoo, Deo, Rasierer, Tampons/Binden, Verhütungsmittel und Kosmetik.

Der Sonnenschutz
Oft vergessen und unterschätzt im Urlaub wird der Sonnenschutz. Nicht nur in warmen Ländern mit hohen Temperaturen ist der Sonnenschutz Pflicht sondern in allen anderen Ländern ist zur Sommerzeit die Verwendung von Sonnencremes, Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen angebracht. Oft unterschätzt man die Sonneneinstrahlung bzw. die hohe UV-Strahlung vor allem bei windigem Wetter und dann ist ein Sonnenbrand vorprogrammiert.

Die Reiseapotheke
Gerade Menschen die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten gezielt und mit bedacht ihre Reiseapotheke packen.
Generell sollte die Reiseapotheke folgende Dinge beinhalten:
Mittel gegen Durchfall, Übelkeit, Fieber, Schmerztabletten, Brandsalbe, Wund- und Heilsalbe, Insektenstichmittel, Fieberthermometer, Pflaster, Mullbinden etc.

Die Papiere
Alle bisher genannten Dinge wie Klamotten, Schuhe, Sonnenschutzmittel und Medikamente können größtenteils auch während des Urlaubs gekauft werden wenn sie vergessen wurden oder abhanden gekommen sind. Ohne die Reisedokumente, Pässe, Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Führerschein, Versicherungsnachweise, Tickets und Buchungsnummern jedoch geht im Urlaub gar nichts. Diese sollten vorab auf ihre Gültigkeit geprüft werden und immer im Handgepäck mitgeführt werden, damit sie nicht mit dem Reisegepäck verloren gehen können.

Die Technische Ausrüstung
Im Zeitalter von Handy, Digitalkameras und Internet dürfen elektronische Hilfsmittel wie Laptop, Tablet und ähnliches im Urlaub nicht fehlen, aber auch Reisefön und Rasierer landen oft im Gepäck. Dabei muss nicht nur an die Ladekabel und Batterien gedacht werden, sondern auch daran, dass in anderen Ländern zum Teil andere Netzstecker verwendet werden und man zum Laden oder nutzen der elektrischen Geräte einen Adapterstecker benötigt.
Man sollte sich also im Vorfeld erkundigen, ob in dem Reiseland die benötigten Batterien gekauft werden können, ob andere Steckdosen genutzt werden und ob es Probleme mit der Stromversorgung geben könnte.

Das Schluss-Fazit
Koffer packen ist keine Zauberei, man sollte immer im Hinterkopf haben was wirklich notwendig ist und mit in den Koffer muss, und was Zuhause bleiben kann. Wenn man dann noch die Gewichtsbegrenzungen der Fluggesellschaften beim Gepäck im Auge hat, kann fast nichts mehr schief gehen.

Reise-Checklisten

Wer kennt das nicht, die Abreise in den Urlaub steht kurz bevor und viele wichtige Sachen sind noch nicht erledigt oder wurden komplett vergessen. Fazit: man bricht in Panik aus!
Hier erhalten sie von uns einige Checklisten zur grundlegenden Planung des Urlaubs die ja bereits weit im Voraus beginnt, um aufkommenden Stress und Probleme so gut wie möglich zu vermeiden.

 

Bereits Monate vor der Abreise:

  • Beratungsgespräch über Reiseziele etc. im Reisebüro
  • Eventueller Abschluss einer Gepäck- und Stornierungs- Kostenversicherung
  • Recherche im Internet bzw. die Lektüre von Reiseführern über Sehenswürdigkeiten etc.
  • Überprüfung und eventueller Abschluss einer im Ausland gültigen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Gesundheitscheck bei Ärzten, allgemein, Zahnarzt etc.
  • Check der Reisepässe etc. auf Gültigkeit und Ablauffristen, evtl. Verlängern, Passfotos machen lassen
  • Internationalen Führerschein beantragen (falls nötig und noch nicht vorhanden)
  • Informationen über Roamingebühren etc. im betreffenden Urlaubsland
  • Sprachkurs belegen

 

Wenige Wochen vor der Abreise:

  • Visum einholen wenn nötig (Fristen der Einreiseländer beachten)
  • Vorsorgeimpfungen
  • Kontrolle der Photoausrüstung
  • Check der Ausrüstung und Kleider (neue Schuhe vor dem Urlaub einlaufen)
  • Gültigkeitsdauer der Kreditkarten überprüfen und gegebenenfalls verlängern (Kreditkartenlimit bei Autoanmietungen beachten)
  • Bargeld umtauschen in Landeswährung, bzw überprüfen ob Bankkarten und Geldkarten im Reiseland einsetzbar und aufgeladen sind
  • Fällige Rechnungsüberweisungen checken und erledigen
  • Bei längeren Aufenthalten im Ausland Zeitungsabos kündigen oder für die Dauer der Abwesenheit aussetzen
  • Postlagerung bzw. Briefkastenleerung organisieren
  • Bei der Einnahme von Medikamenten mit ausreichendem Vorrat an Medikamenten bzw. mit Rezept eindecken
  •  Organisation der Haustier-, Pflanzen und Gartenpflege während der Abwesenheit
  • Notfalldaten, Kontaktadressen, Reiseunterlagen etc. scannen und im Emailaccount o.ä. für Notfall hinterlegen (zur Sicherheit evtl. auch bei Freunden hinterlegen)

 

Einige Tage vor der Abreise:

  • Probepacken der Koffer und wiegen
  • Beginn der Malariaprophylaxe
  • Wichtige Dokumente und Wertsachen im Tresor oder Bankschließfach einschließen
  • Kontrolle der Reisedokumente auf Daten und Vollständigkeit
    Reiseplanung an Familie, Freunde übermitteln

 

Am Tag vor der Abreise:

  • Gepäck packen und wiegen
  • Reiseproviant besorgen
  • Unterbringung der Haustiere
  • Heizung abstellen bzw. programmieren
  • Gashaupthahn, Kühlschrank, Boiler etc abstellen
  • Elektrogeräte wie Fernseher, Radio, Waschmaschine, Trockner etc ausstecken
  • Wohnungsschlüssel bei Nachbarn, Familie oder Freunde deponieren

 

Hier nochmals eine Checkliste der WICHTIGSTEN Dinge:

  • Pässe, Visum, Personalausweis, internationaler Führerschein, Impfpass
  • Bargeld, EC-Karten, Kreditkarten samt PINs
  • Krankenversicherungskarte, Notfallnummern, Adresslisten
  • Kopien der Pässe, Führerscheine, E-Tickets und Reisedaten
  • Handy samt Ladegerät (evtl. Adapterstecker) und PIN

 

Die Reiseapotheke sollte unbedingt folgendes enthalten:

  • rezeptpflichtige Medikamente, Rezepte für Dauermedikation, med.
  • Reisehandbuch
  • Allergiepass
  • Antibabypille
  • Präservative
  • Malariaprophylaxe/ bzw. Malaria-Notfall- Medikamente
  • Moskitoschutz
  • Desinfektionsmittel
  • Reise-Fieberthermometer
  • Pflaster, Mullbinden, elastische Binden und Blasenpflaster
  • Pinzette, Sicherheitsnadeln
  • Erste-Hilfe-Anleitung
  • Folgende Medikamente sollten mitgenommen werden: Medikament gegen Durchfall, Erkältung, Reisekrankheit, Übelkeit, Schmerzmittel, Fiebersenker, Abführmittel, Insektenstichsalbe, Wund- und Heilsalbe, Brandsalbe (auch bei Sonnenbrand), Verstauchungscreme und für Notfälle Breitband-Antibiotikum (wenn möglich alles inklusive Beipackzettel)

 

Mithilfe dieser Checklisten können sie beruhigt in den Urlaub starten, den Stress so gering wie möglich halten und viele Probleme gar nicht erst entstehen lassen.

Einfuhrregelungen nach Deutschland/EU & Verrückte Zollbestimmungen

Am Ende des Urlaubs ist immer wieder die Frage beim Rückflug nach Deutschland offen, was darf in welchen Mengen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden und was muss verzollt werden.
Um keine Bösen Überraschungen zu erleben, haben wir hier für sie die allgemeinen Einfuhr-Zollbestimmungen aufgeführt.
Grundlegend gilt jedoch, dass innerhalb der EU nach Herzenslust eingekauft werden kann, solange die Souveniers, Mitbringsel, Lebensmittel etc. nachweislich für den eigenen Bedarf sind.
Nicht vergessen darf man hingegen, dass Länder wie Norwegen oder die Schweiz und zukünftig auch Großbritannien trotz ihrer Lage nicht zur EU gehören.

Im Anschluss daran, haben wir noch einige skurrile Zollbestimmungen für sie, nach dem Motto, „andere Länder, andere Sitten“ zusammengestellt.

Allgemeine Mengen- und Wertgrenzen (EU)

1) Tabakwaren (Einführende Person muss mindestens 17 Jahre alt sein)
– 200 Zigaretten ODER
– 100 Zigarillos ODER
– 50 Zigarren ODER
– 250 Gramm Rauchtabak ODER
– eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

2) Alkohol und alkoholhaltige Getränke(Einführende Person muss mindestens 17 Jahre alt sein)
– 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol% oder mehr ODER
– 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol% ODER
– eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
UND
– 4 Liter nicht schäumende Weine
UND
– 16 Liter Bier

3) Arzneimittel
– die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

4) Andere Waren

– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
– Textilien dürfen in der Regel bis zu einem Wert von 1500 € eingeführt werden
Kuriose Zollbestimmungen zur Einfuhr von gewissen Dingen und Lebensmitteln existieren hauptsächlich ausserhalb der EU. In vielen Ländern ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch, Fisch und Pflanzen grundsätzlich verboten, aber auch Textilien und Souvenirs können in manchen Ländern zu Problemen führen.

  • Honig darf zum Beispiel nicht nach Neuseeland eingeführt werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit hohen Strafen geahndet.
  • In der Türkei ist es kurioserweise erlaubt gefälschte Markenwaren einzuführen.
  • In Nordkorea oder Weißrussland bedarf es einer schriftlichen Genehmigung, wenn Textilien mit ins eigene Land eingeführt werden, sofern es sich um Eigenbedarf handelt.
  • Die USA verbieten die Einfuhr von Kinderüberraschungseiern, offiziell aus versicherungstechnischen Gründen, da das Risiko des Verschlucken der Kleinteile durch Kinder ein Problem darstellt. Die Strafe bei Zuwiderhandlung sind empfindliche Bußgelder.
  • In Ägypten und ganz Afrika ist die Ausfuhr von antiken Mitbringsel verboten.
  • Die Volksrepublik China untersagt die Ausfuhr von Münzen, die vor 1949 datiert sind.
  • Buddha-Figuren dürfen aus Thailand nur mit ausdrücklicher Genehmigung mitgebracht werden.

Im großen und ganzen hat fast jedes Land einige skurrile Zollbestimmungen. Jeder Urlauber sollte sich deshalb vor der Urlaubsreise über die Zollvorschriften des jeweiligen Reiselandes informieren um böse Überraschungen bei zu vermeiden.

Probleme mit dem Flug? Fluggastrechte im Überblick

Kein Fluggast ist davor sicher, Annullierung, Verspätung und Überbuchung des Flugs. Tritt dieser Fall ein haben jedoch europaweit alle Fluggäste Rechte, die von der Europäischen Union gesetzlich festgelegt und geregelt. Trotzdem herrscht bei über 93% der Fluggäste große Unwissenheit über die eigenen Rechte und den ihnen rechtlich zustehenden Entschädigungen in diesen Situationen.
Die Grundvoraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist jedoch, dass die Ursache der Verspätung, Annullierung oder Überbuchung nicht auf höherer Gewalt (Wetter, Politische Lage, ..) beruht, in diesen Fällen haften die Fluggesellschaften nicht. Die Airlines müssen somit nachweislich die Verspätung oder Annullierung durch eigenes Verschulden herbeiführen, erst dann haben Fluggäste ein Anrecht auf Entschädigung. Ebenso wichtig ist, dass alle Reisedokumente aufbewahrt werden müssen, um diese Rechte geltend machen zu können.

Im Folgenden finden sie eine Auflistung der Fälle in denen sie Anrecht auf Entschädigung von Seiten der Fluggesellschaften haben, und eine Anleitung wie sie in den einzelnen Situationen vorgehen müssen um ihre Fluggastrechte geltend zu machen.

1) Fluggastrechte bei Flugverspätungen

  • Bringen sie den offiziellen Grund der Verspätung in Erfahrung
  • Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung, 2 Telefonate oder Emailversand. Die Kosten hierfür muss die Airline tragen
  • Erfolgt die Verspätung in den späten Abendstunden und der Anschlussflug erfolgt erst am nächsten Tag, haben Fluggäste häufig das Recht auf eine kostenlose Hotelübernachtung. Die Kosten für den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen muss dabei ebenfalls von der Airline übernommen werden. Dies erfolgt meist anhand von Voucher. Geht die Airline nicht in Vorleistung oder gibt keine Voucher aus und die Fluggäste müssen in Vorleistung treten, haben diese das Recht auf Rückerstattung der Kosten (Wichtig: Belege aufbewahren)
  • Im Fall von Verspätungen von mehr als 3 Stunden gilt das EU Passagierrecht und Flugreisende haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe des Entschädigungsbetrags richtet sich nach Flugstrecke und Distanz. Für Flüge bis 1500 km erhält der Fluggast pro Person 250€, bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km sogar 400 € pro Person. Erfolgt der Flug ausserhalb der Eu und die Entfernung überschreitet 3500 km haben Fluggäste Anspruch auf 600 € pro Person
  • Es gibt einige Anbieter (z.B. Flug-Verspaetet.de) die ihnen helfen ihre Ansprüche kostenlos zu prüfen und unkompliziert bei der Airline einzureichen. Die komplette Korrespondenz mit der Airline läuft dann über den Vermittler, im Notfall auch eine Gerichtsverhandlung. Dabei entsteht den Fluggästen kein Kostenrisiko. Weiter unten im Artikel finden sie eine Aufstellung einiger Anbieter und deren Bestimmungen und Leistungen

2) Fluggastrechte bei Flugannullierungen

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug erfahren, dass Ihr Flug ausfällt, haben Sie Anspruch auf 125 bis 600 Euro Entschädigung
  • Wird Ihr Flug annulliert, können Sie sich den kompletten Flugpreis erstatten lassen oder auf eine anderweitige Beförderung bestehen. Zusätzlich haben Sie in manchen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Hierbei steht den Passagieren in der Regel dieselbe Entschädigungen zu, wie auch bei Verspätungen ab drei Stunden
  • Die EU-Verordnung zur Regelung der Fluggastrechte gilt für alle Charter- und Linienflüge, die aus der Europäischen Union starten oder ein Ziel innerhalb der EU anfliegen

Entschädigungssummen pro Person bei Flügen innerhalb der EU

  • 250 € pro Flugstrecke bis 1.500 km
  • 400 € pro Flugstrecke über 1.500 km

Entschädigungssummen pro Person bei Flügen mit Abflughafen in der EU
EU und einem Nicht-EU-Land

  • 250 € pro Flugstrecke bis 1.500 km
  • 400 € pro Flugstrecke von 1.500 km bis 3500 km
  • 600 € pro Flugstrecke über 5.500 km

Auch hierfür gibt es Anbieter im Internet die eine kostenlose Prüfung und Durchführung der Schandensersatzantragsstellung über die Korrespondenz mit der Airline bis hin zu einer möglichen Einigung vor Gericht für die Fluggäste übernehmen. Weiter unten im Artikel gehen wir auch auf einige dieser Anbieter noch genauer ein

3) Fluggastrechte bei Überbuchung/Nichtbeförderung

Besonders im Sommer zur Ferienzeit überbuchen die Airlines ihre Flieger und verkaufen mehr Tickets als tatsächlich freie Plätze verfügbar sind. Manchmal erfolgt eine Überbuchung aber auch durch kurzfristige Flugumbuchungen oder wenn ein Flieger verspätete Reisende mit aufnimmt.

  • Ist Ihr Flug überbucht, haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung
  • Erscheinen zum Abflug, egal aus welchem Grund, zu viele Fluggäste, bietet die Airline den Fluggästen meist eine Flugalternative an und versucht Sie davon zu überzeugen, freiwillig von Ihrer Buchung zurückzutreten. Passagiere sollten nur dann auf diese Angebot eingehen, wenn der Kompromiss für Sie günstig ist. Sobald das Angebot angenommen wurde, verfallen weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Falls Sie lieber mit Ihrem gebuchten Flug reisen wollen, sollten Sie darauf bestehen.
  • Wenn die Airline bei einer Überbuchung des Flugs nicht genügen „Freiwillige“ findet, die auf den Platz verzichten, wird die entsprechende Anzahl an Passagieren auch gegen ihren Willen nicht befördert. Im Falle dieser Nichtbeförderung haben Flugreisende die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung. Kann der Flug nicht mit der gebuchten Maschine erfolgen, haben Passagiere Anspruch auf alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Außerdem muss die Airline die Fluggäste angemessen betreuen und möglicherweise entstehen Ansprüche auf Ausgleichszahlung. Die Regelungen dazu wurden weiter oben im Text schon behandelt.
  • Airlines können jedoch einem Passagier die Beförderung aus triftigen Gründen verweigern, zum Beispiel, wenn der Fluggast ein Sicherheitsrisiko darstellt (evtl weil er betrunken oder aggressiv ist), er starke gesundheitliche Probleme hat oder notwendige Dokumente wie Reisepass oder Visum fehlen.

4) Fluggastrechte bei Problemen mit dem Gepäck

Geht während einer Flugreise ihr Gepäck verloren oder wird es beschädigt, haben Sie seit 2004 nach dem Montrealer Abkommen Anspruch auf Erstattung von bis zu 1.270 €
Das Montrealer Abkommen gilt für alle Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, d.h. für jede internationale Beförderung von Personen durch ein Luftfahrzeug. Unterzeichnerstaaten sind unter anderem die Länder der Europäischen Union, USA, Japan und Australien.
Nähere Informationen zum Thema Gepäckverlust/ Gepäckbeschädigung finden sie in unserem Blog-Beitrag „Gepäckverlust am Flughafen – Regelungen und Vorgehensweise“

Vorgehensweise bei Problemen mit der Fluggesellschaft

  • Ermitteln Sie unter Zuhilfenahme von Internet-Anspruch-Berechnern Ihre Ansprüche und erstellen Sie das passende Musterschreiben, das Sie an die Airline schicken
  • Die Verjährungsfrist endet erst nach drei Jahren, was bedeutet, dass sie ihre Ansprüche bei Flugverspätung und Flugannullierung noch drei Jahre später geltend machen können. Den Status jedes Fluges können Sie auf flightstats.co.uk prüfen. Auf dieser englischen Internetseite können aktuelle Verspätungen aufgerufen werden, aber auch solche, die bereits Monate und Jahre zurückliegen
  • Verweigert die Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, kann die Schlichtungsstelle (SÖP) vermitteln. Diese Schlichtungsstelle wurde von der Bundesregierung und derEuropäische Kommission ernannt und schlichtet fluggastrechtliche Probleme bei rund 40 Fluggesellschaften. Voraussetzung zur Einschaltung der SÖP ist der vorangegangene fehlgeschlagene Versuch des Fluggastes sich selbst um die Problemlösung mit der Airline zu bemühen (Vorteile: viel Erfahrung, kostenlos für den Fluggast, Bearbeitung der Fälle von Juristen)
  • Möchten sie von Anfang an nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten oder herumstreiten, können sie sich an kommerzielle Fluggasthelfer-Portale wenden. Diese setzen dann nach einer Fallprüfung die Entschädigungsforderung für sie durch, wobei Provisionen von 25-30% im Erfolgsfall einbehalten werden. Empfehlenswert sind EUClaim* , Fairplane*, flug-verspaetet.de*, refund.me oder Flightright*
  • Wenn sie das Geld sofort haben wollen und nicht bis zum Ende der Prozessabwicklung warten wollen, können sie ihre Entschädigungsforderung auch verkaufen. Einer der Anbieter wäre hier EUFlight*

Zur Unterscheidung und Bewertung der zahlreichen Anbieter finden sie im Verlauf eine Auflistung einiger Anbieter mit den wichtigsten Unterscheidungskriterien:

EUClaim

  • Sehr hohe Transparenz
  • Erfahrung seit 2010, in den Niederlanden seit 2007
  • Provision im Erfolgsfall: 27 Prozent der Entschädigungssumme (brutto)
  • Keine Zusatzkosten
  • Jederzeit kündbar

Fairplane

  • Hohe Transparenz
  • Arbeitet ausschließlich mit Anwälten
  • Erfahrung seit 2011
  • Provision im Erfolgsfall: maximal 29,16 Prozent der Entschädigungssumme (brutto)
  • Verzugszinsen erhält der Fluggast
  • Nicht jederzeit kündbar

flug-verspaetet.de

  • Hohe Transparenz
  • Viel Erfahrung (mehr als 30.000 angenommene Fälle)
  • Keine Zusatzkosten
  • Verzugszinsen erhält der Fluggast
  • Kein Vergleich ohne Zustimmung des Fluggastes
  • Nicht jederzeit kündbar

refund.me

  • Verbesserte AGB seit 1. November 2015
  • Erfahrung seit 2012
  • Bei außergerichtlichem Erfolg in Deutschland ist die Provision 17,85 % der Entschädigungssumme(brutto)
  • Bei Nichtübernahme des Falls erhält der Fluggast dazu eine Begründung
  • Nicht jederzeit kündbar
  • Bei Entschädigungsansprüchen, die in Großbritannien, Frankreich oder Spanien eingetrieben werden, fallen 25 bzw. 35 Euro zusätzlich an Gebühren an

Flightright

  • Sehr viel Erfahrung seit 2010
  • Kein Vergleich ohne Zustimmung des Fluggastes
  • Nicht jederzeit kündbar
  • Bei Entschädigungsansprüchen vor einem Gericht außerhalb von Deutschland oder Österreich können zusätzliche Gebühren anfallen

Ungeduldige Fluggäste können sich, wie bereits erwähnt, auch an Anbieter wenden, die das Geld sofort überweisen. Der Anbieter geht hierbei in Vorleistung und behält einen größeren Anteil der Entschädigung ein, da das Risiko des Misserfolgs auf seiner liegt. Diese Unternehmen prüfen vor der Auftragsannahme die Erfolgsaussichten, übermitteln dem geschädigten Fluggast dann nach positivem Ergebnis der Prüfung ein Angebot. Der Fluggast verkauft dann seine Entschädigungsforderung an das Unternehmen und erhält innerhalb von 24 oder 48 Stunden das Geld direkt vom Anbieter. Selbst wenn der Anbieter im Nachhinein im Vergleich oder vor Gericht die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft nicht durchsetzen kann, kann er vom Fluggast nichts zurückfordern.

EUFlight

  • Sofortentschädigung des Fluggasts innerhalb von 24 Stunden
  • Das Honorar beträgt 41,65 Prozent der Entschädigungsumme (brutto)
  • Kostenloses Tool zur Erstellung eines Mahnschreibens

Gepäckverlust am Flughafen – Regelungen und Vorgehensweise

Davor graut es vielen Fluggästen. Vergebliches Warten am Gepäckband, der aufgegebene Koffer war nicht auf dem Gepäckförderband.
Im Jahr 2015 wurden laut Angaben des Luftfahrtdienstleisters SITA etwa 25 Millionen Gepäckstücke weltweit fehlgeleitet. Der Hauptteil der verloren gegangenen Koffer wurde zwar innerhalb von 48 Stunden wieder aufgefunden und den Fluggästen zugestellt, aber 3,4%, rund 850.000 Gepäckstücke, sind und bleiben verschollen.
Die Airlines sind rechtlich für das komplette aufgegebene Gepäck verantwortlich und müssen nach dem Montrealer Abkommen bei Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks mit bis zu 1398,14€ haften. (Ausgenommen ist das nicht aufgegebene Handgepäck, dafür sind die Passagiere selbst verantwortlich)
Fluggäste denen ihr Gepäck verspätet zugestellt wurde, die Koffer beschädigt wurden oder deren Gepäck komplett verloren gegangen ist, haben eine Reihe von Rechten, müssen aber auch bestimmte Vorgaben und Wege der Meldung und Beschwerde einhalten.

Im Allgemeinen gilt:

  • Eine Schadensmeldung an Ihrem Gepäck, müssen Sie der Fluggesellschaft innerhalb von maximal sieben Tagen nach Auslieferung melden um Anspruch auf Entschädigung anmelden zu können
  • Wenn Ihr Koffer zu spät ausgeliefert wurde, beträgt die Meldefrist 21 Tage
  • Sofort am Flughafen wenn klar ist dass eines oder all ihre Gepäckstücke verloren gegangen sind, müssen sich die Fluggäste an den Lost & Found Schalter wenden und eine Verlustmeldung aufgeben, denn sogenannten Property Irregularity Report (PIR)
  • Nach Aussage der meisten Airlines wird jeder Fall einzeln geprüft, bewertet und individuell geklärt. Die Entschädigung richtet sich nach dem Montrealer Abkommen wobei der maximale Haftungsbetrag 1398,14€ beträgt
  • Die Passagiere müssen sich Schadenmindernd verhalten, das bedeutet dass die Noteinkäufe „First Needs“ sofern sie dem Passagier zustehen, nicht unangemessen teuer erfolgen sollen.
  • Aussergewöhnlich hohe Ausgaben bei den Noteinkäufen, z.B. Anzüge und Kleider für Veranstaltungen etc, müssen von den Passagieren nachvollziehbar belegt werden
  • Um bei Beschädigung des Gepäcks/ dessen Inhalt oder dem kompletten Verlust eines Koffers überhaupt Anspruch auf Entschädigung zu erhalten, muss der Fluggast nachweisen, welche Gegenstände beschädigt wurden oder verloren gingen.
    Tipp: Fluggäste sollten vor dem Abflug ein Packliste erstellen, und Kaufbelege aufbewahren um später den Wert der beschädigten/ verlorenen Sachen nachzuweisen zu können
  • Bitte beachten sie, dass nicht der Neupreis ersetzt wird, sondern der Schaden danach berechnet wird, was die Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung/ des Verlusts noch wert waren

Im Anschluss finden sie eine Auflistung einiger Airlines und die jeweiligen Anlaufstellen und besondere Regelungen bezüglich der Vorgehensweise und dem Entschädigungsrahmen.

Air Berlin

Kundenservice: www.airberlin.com/beschwerde

  • In den ersten 5 Tagen ist der Air Berlin-Schalter am Flughafen zuständig, danach übernimmt ein Dienstleister die Suche nach dem Gepäck. Nach Ablauf von 7 Tagen sollte der Fall abgeschlossen sein bzw. der Kunde eine verbindliche Information über den Kofferverbleib haben
  • Eine monetäre Erstattung von entgangener Urlaubsfreude und der verlorenen Zeit durch den Mehraufwand wird nicht gewährt.
  • Auch Ersatzeinkäufe von Schmuck oder die Ersatzschlüsselfertigung für PKW oder Wohnung werden nicht von der Airline übernommen, da Wertgegenstände, wichtige Dokumente und Schlüssel im Handgepäck mitgeführt werden sollen und nicht im aufgegebenen Gepäck
  • Ebenso entfällt die Erstattung von Noteinkäufen wenn das Gepäck beim Rückflug zum Heimatort verloren gegangen ist.

Weitere Informationen zu Gepäckverlust finden sie auf der Homepage der Airline

Eurowings/ German Wings (zusammengehörige Firmen)

Kundenservice: info@baggage.germanwings.com

  • Die Notkäufe müssen hier alle von den Fluggästen genau belegt werden
    Germanwings ersetzt Kosmetikartikel zu 100 % bis maximal 50 €
  • Ersatzkleidung wird mit der Höchsthaftungsgrenze von 1.398.14 Euro zu 50 % bezahlt
  • Wenn die Kleidung im Anschluss an die Airline übergeben wird, werden die vollen 100% der Kosten Rückerstattet
  • Die genannte Erstattung von „First Needs“ / Noteinkauf richtet sich ausschließlich an Passagiere mit einer zeitlich begrenzten Adresse. Kunden bei denen die Koffer auf der Heimreise verloren gegangen sind, haben keinen Anspruch auf den Noteinkauf von Kleidung etc.

Lufthansa

  • Fluggäste haben die Möglichkeit, sich dringend benötigte Dinge zu kaufen. Um eine Kostenrückerstattung zu erhalten, müssen diese Einkäufe jedoch genau belegt werden
  • Lufthansa ersetzt Gebrauchsgegenstände wie Deo, Zahnbürste und Zahnpasta immer zu 100 %
  • Dauer-Gebrauchsgegenstände wie Schuhe und Kleidung werden im Rahmen der Höchsthaftungsgrenze zu 50 % Rückerstattet, wenn der Kunde sie behält
  • Erfolgt eine Übergabe der gekauften Gegenstände/ Kleidung an die Airline werden die Kosten zu 100 % erstattet
  • Die Erstattung der Ausgaben wird jedoch im Falle eines Totalverlustes von der Höchsthaftungsgrenze (1398,14 €) abgezogen.

Weitere Informationen zu Gepäckverlust bei Lufthansa finden sie auf der Homepage der Airline

Tuifly

  • Wie im allgemeinen üblich können sich betroffenen Passagiere eine Notausstattung kaufen.
  • Bei Tui Fly gilt dabei als Richtlinie, dass nach Ablauf von 24 Stunden ohne Koffer bis max. 50 € (bzw. die entsprechende Landeswährung), bei bis zu 48 Stunden ohne Koffer weitere 50 €, und ab 72 Stunden max. weitere 70 € vom Kunden ausgegeben werden können, bzw dieser Betrag von der Airline Rückerstattungsfähig ist. Für drei Tage ohne Koffer werden also maximal 170 € der Ausgaben erstattet.
  • Bei Totalverlust des Gepäckstücks (gilt nach sechs Wochen) wird der Kofferinhalt, bis zu dem laut dem Montrealer Abkommen festgelegten Maximalwert von 1398,14 € erstattet.

Air Europa

  • Die Airline gewährt ein rückerstattungsfähiges 24-Stunden-Nothilfepaket von maximal 90€
  • Ansonsten gelten auch hier bei Air Europa die Richtlinien des Montrealer Übereinkommens also die maximale Haftungssumme von 1398,14 Euro, die nach Ablauf von 28 Tagen Verlust gilt

Air Malta

  • Air Malta gibt an, dass die betroffenen Passagiere pro Tag ohne Koffer 60 Euro an Neuanschaffungen von der Airline erstattet bekommen.
  • Darüber hinaus werden von Air Malta keine genaueren Angaben über Bestimmungen, Fristen und Entschädigung bei Komplettverlust des Gepäcks gemacht

Auf der Internetseite der Airline können Kunden sich genauer über die Problematik informieren.

American Airlines

Kundenservice: central.baggage@aa.com

  • Am Schalter bei der Verlustmeldung des Gepäcks wird das Ticket und der Gepäckstreifen kopiert und der Kunde erhält dann eine 13-stellige Referenznummer für die weitere Abwicklung seines Vorgangs
  • Laut Angaben von American Airlines werden Kosten für Noteinkäufe von bis zu 3500 Dollar übernommen, bei Totalverlust des Gepäcks maximal 5000 Dollar

Australian Airlines

Kundenservice: CentralBaggage.Tracing@austrian.com

  • Erst nachdem ersichtlich ist, dass der Koffer nicht innerhalb von 24 Stunden wieder auftaucht, dürfen Dinge des persönlichen Bedarfs gekauft werden. Australian Airlines setzt dabei auf die Kulanz der Fluggäste.
  • Der Totalverlust wird entsprechend dem Montrealer Übereinkommen mit maximal 1.398,14 € erstattet.

British Airways

  • Einen Schaden am Gepäck müssen Sie binnen sieben Tagen melden
    Der Gepäckverlust muss binnen 21 Tagen gemeldet werden
  • Die dem Fluggast entstandenen Kosten durch eine Verzögerung der Gepäckzustellung sollen angemessen erstattet werden. Das bedeutet dass der Kunde direkt eine Geldkarte erhhält, mit welcher die nötigsten Besorgungen für die ersten 48 Stunden getätigt werden können
  • Der Totalverlust wird nach 21 Tagen anerkannt. Hier haftet British Airlines wie gesetzlich geregelt wurde bis zu einem Betrag von 1398,14 €
  • Wird der Koffer nach dem erfolgten Abschluss der Erstattung doch noch gefunden, bekommt der Fluggast ihn dennoch zurück

Emirates

  • Passagiere deren Gepäck nicht angekommen ist, müssen sich wie gewohnt am Schalter melden und die Verlustmeldung aufgeben und den Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen
  • Ab 3 Tagen nach dem Kofferverlust oder der Zustellungsverzögerung tritt ein spezielles Prozedere in Kraft um den Schadensersatzanspruch zu erhalten. Hierfür wird das Baggage Claim Questionnaire, der PIR, Kopien der Bordkarten, des Tickets, des Reisepasses und des/der Gepäckstreifen benötigt

Finnair

Kundenservice: lostbaggage@finnair.com

  • Laut Angaben des Unternehmens Finnair wird bei verloren gegangenen Gepäckstücken eine sofortige Entschädigung von einmalig 70 Euro ausgezahlt
  • Zudem erhält der Fluggast eine geladene Geldkarte mit welcher die notwendigen Einkäufe bezahlt werden können
  • Sollte der auf der Geldkarte aufgeladene Betrag zum Einkauf nicht ausreichen, muss sich der Passagier anschließend wieder direkt an die Fluglinie wenden. Dann wird individuell von Fall zu Fall entschieden ob weitere Erstattungen erfolgen

Icelandair

Kundenservice: baggage@icelandair.is

  • Es muss der Property Irregularity Report (PIR) ausgefüllt werden
  • Iceland Air gewährt den Fluggästen eine einmalige Auszahlung bzw Erstattung von 100 US Dollar für notwendige Käufe vor Ort
  • Weitere Angaben zur Handhabung werden von der Airline nicht gemacht

JAL Japan Airlines

  • Bei Verzögerungen der Gepäckzustellung soll bei Japan Airlines mit Standard-Zahlungen entschädigt werden. Hierbei ist die Staffelung der Zahlungen an den gebuchte Tickettarif gekoppelt. Pro Wartetag 100 US-Dollar (Economy Class), 150 Dollar (Business), 200 Dollar (First Class).
  • Der Entschädigungsbetrag soll individuell angepasst werden unter besonderer Beachtung der Dauer des Gepäcksverlusts, dem Zweck der Reise, der Jahreszeit etc.
  • Ein Komplettverlust des Gepäcks wird nach 30-45 Tagen anerkannt und mit einem Höchstbetrag von 1398,14 € entschädigt

Oman Air

  • Passagiere deren Gepäck nicht angekommen ist, müssen sich wie gewohnt am Schalter melden und die Verlustmeldung aufgeben und den Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen
  • Ab 3 Tagen nach dem Kofferverlust oder der Zustellungsverzögerung tritt ein spezielles Prozedere in Kraft um den Schadensersatzanspruch zu erhalten. Hierfür wird das Baggage Claim Questionnaire, der PIR, Kopien der Bordkarten, des Tickets, des Reisepasses und des/der Gepäckstreifen benötigt
  • Bei Verzögerungen ist der Enschädigungsbetrag von der gebuchte Flugklasse abhängig. Bei Verspätungen bis maximal 5 Tagen erhält der Fluggast 36 € pro Wartetag in der Economy Class, 54 € pro Tag in der Business Class und 72 € pro Tag in der First Class
  • Nach zwei bis drei Wochen wird ein Totalverlust anerkannt und dafür mit einer Summe von maximal 1.131 Euro gehaftet

SunExpress Deutschland

Kundenservice: lost_found@sunexpress.com

  • Nach der Verlustmeldung am Schalter erhält der Passagier eine Referenznummer, die für den weiteren Ablauf benötigt wird
  • Für kurzfristige Verspätungen der Gepäckzustellung werden keine Entschädigungen gewährt
  • Dauert die Verspätung des Gepäcks mehr als 24 Stunden an, werden jedoch die wichtigsten Besorgungen erstattet: Kosmetik zu 100 %, Kleidung zu 50 %
  • Der Komplettverlust wird nach 45 Tagen anerkannt. Der Fluggast muss sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Die Airline haftet dann nur bis zu der Höchstsumme des Montrealer Übereinkommens.
  • Sollten Wertgegenständen wie ein Laptop o.ä. verloren gegangen sein kann in Einzelfällen und gegen Quittung eine höhere Entschädigung erfolgen

TAP Portugal

  • Bei der Beschaffung des Noteinkaufs für Ersatzkleidung und Hygieneartikel gibt es keinen festen Tagessatz der Rückerstattet wird. Die Ausgaben müssen sich in jedoch in angemessenem Rahmen bewegen
  • Allerdings wird jeder Einzelfall geprüft und Besonderheiten berücksichtigt. Dann werden 50 % der Kosten für Kleidung und ein Maximalbetrag von 30 € für Hygieneartikel erstattet
  • Ein komplett Verlust des Gepäcks wird nach 60 Tagen anerkannt, wobei die maximale Entschädigungssumme dann nach dem Montreal-Abkommen maximal 1.398,14 € beträgt

Thai Airways International

  • Pauschal gewährt die Thai Airways für die ersten Ersatzkäufe 90 € pro Wartetag in der Economy Class, 180 € in der Business-Class, 270 € in der First-Class
  • Bei längeren Wartezeiten wird von der Thai Airways nicht mehr pauschal, sondern individuell gemäß nachvollziehbarem Bedarf und übergebenen Belegen entschädigt
  • Die Anerkennung eines Totalverlust des Gepäcks erfolgt nach 2-4 Wochen und entspricht dem Montrealer Abkommens mit maximal 1398,14 €

Stolperfalle versteckte Kosten beim Fliegen: Worauf Sie beim Buchen und Fliegen achten sollten

Das preisgünstige und einfache Buchen von Flügen im Internet hat in der heutigen Zeit immer mehr Einzug genommen.
Verständlicherweise wittern Airlines und Reiseanbieter durch das Internetgeschäft ihre Chancen und zeigen wenig Interesse, die eigenen Preise transparent zu gestalten. Die angegebenen Preise und unglaublichen Angebote beziehen sich oft nur auf den reinen Flug, ohne zusätzlichen Service und Gebühren. Die Kunden werden mit Billigpreisen angelockt aber dann fallen Schritt für Schritt zum Teil horrende Zusatzkosten im Verlauf der Buchung, am Abflughafen oder Ladeflughafen an.

Von der Stiftung Warentest wurden Reiseanbieter, Preisvergleiche und Fluglinien im Internet verglichen und genauer unter die Lupe genommen wobei besonders Fluege.de immer wieder für Ärger sorgte. Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest werfen den Reiseanbietern Abzockmethoden vor, da diese eindeutig auf die Unachtsamkeit und Unwissenheit der Kunden setzen.

Im Anschluss finden sie einige Hilfestellungen um den Überblick zu behalten und zu vermeiden dass das vermeintliche Preisschnäppchen mit einem teuren Erwachen endet.

1. Bestimmte Zahlungsmethoden erhöhen den Flugpreis

Bereits bei der Online-Buchung von Flugreisen kann es zu der ersten Hürde was die Kostenfallen angeht kommen. Nicht jede vom Anbieter angebotene Zahlungsart ist kostenlos und viele Airlines und Portale reichen die Gebühren für die Bezahlung direkt an die Kunden weiter.
Je nach vom Kunden gewählter Bezahlart schlagen die Fluggesellschaften bzw. die Reiseanbieter 20 € und zum Teil bis zu 40 € auf den ursprünglich angegebenen Preis auf.
Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass viele Kunden die zusätzlichen Gebühren bei der Buchung besonders auf überfrachteten Internetseiten wie Fluege.de, Bravofly, eDreams.de und Opodo übersehen.
Einige Fluggesellschaften, auch die meisten der sogenannten „Billigflieger“, bieten ihren Kunden mittlerweile kostenfreie Zahlungsvarianten, wie zum Beispiel Online-Bezahldienste an, die eine zusätzliche Registrierung erfordern oder besondere Kreditkarten, wie zum Beispiel die virtuelle Visa Entropay, die kaum verbreitet sind.

2. Extrakosten für Zusatzleistungen, Sitzplatzreservierung etc….

Während der Online-Buchung eines Fluges bieten viele Reisebüros oder Fluggesellschaften die Option an, eine Reiserücktrittsversicherung dazu zu buchen oder einen Sitzplatz kostenpflichtig zu reservieren. Grundlegend ist diese Vorgehensweise erlaubt, jedoch nutzen viele Fluggesellschaften dies unter Zuhilfenahme eines Tricks aus, um die Fluggäste in die Kostenfalle zu drängen.
Auf der Online-Bestellseite ist das Optionskästchen für Zusatzleistungen bereits mit einem Häkchen aktiviert. Wird dieser nicht vom Buchenden erntfernt, wird der Flug im weiteren Verlauf der Buchung teurer.
Gemäß einer EU-Verordnung muss der Endpreis inklusive aller zusätzlichen Kosten von den Anbietern kenntlich gemacht werden, die eben beschriebene Praxis ist somit eigentlich seit 2012 gesetzeswidrig.
Verbraucherschützer empfehlen in diesen Fällen, dass die Reisenden zur eigenen Sicherheit und zur eventuellen nachträglichen Beweisführung, Screenshots von der Online-Buchung zu machen.

3. Handgepäck & versteckte Kosten

Zu Nachzahlungen oder versteckten Kosten beim Flug kann es auch durch das mitgeführte Handgepäck kommen.
Jede Fluglinie hat eigene Bestimmungen was die Maße, das Gewicht und die Anzahl der erlaubten Handgepäckstücke angeht. Meist liegt das maximal erlaubte Gewicht zwischen 6 kg & 12 kg. Einige Fluggesellschaften wiegen das Handgepäck vor dem Flug und versehen es mit einem Etikett.
Bei Nichteinhaltung der festgelegten Maße und des maximalen Gewichts können Strafzahlungen anfallen, oder das Gepäckstück muss kostenpflichtig als normales Gepäckstück eingecheckt und natürlich nachbezahlt werden.
Um böse Überraschungen hierbei zu vermeiden ist es empfehlenswert, wenn sie sich vorab auf der Internetseite ihrer gebuchten Fluggesellschaft über die Handgepäckbestimmungen informieren und sie sich peinlichst genau an diese Vorgaben halten.

4. Die Gepäckaufgabe als Kostenfalle

Ein Viertel der Gesamtkosten im Flugverkehr macht der Kerosinverbrauch aus. Jedes Zusätzliche Kilo mit welchem ein Flieger beladen wird, erhöht somit den den Kerosinverbrauch und erhöht die Kosten für die Airlines. Diese Mehrkosten geben die Airlines als Gepäckgebühren in direkter Linie an den Fluggast weiter.
Für bei der Flugbuchung im Voraus gebuchte Gepäckstücke fallen je Gepäckstück zwischen 15 € und 35 € an.
Wird aber erst am Schalter beim Abflug ein Gepäckstück angemeldet, evtl weil ein Handgepäckstück nicht den vorgegebenen Maßen und Gewicht entspricht, liegen die Kosten dafür wesentlich höher.

Dazu ein paar anschauliche Beispiele:

Ryanair:
Ein Koffer mit 15 kg kostet in der Nebensaison bei Voranmeldung im Internet je nach Flug 15 € bis 20 €
Wir der gleiche Koffer erst am Schalter beim Abflug eingecheckt, also ohne Voranmeldung, zahlt man 30 € bis 40 €

Easyjet:
Für einen Online gebuchten Koffer mit bis zu 20kg fallen Kosten zwischen 14 € und 27 € an. Wird der Koffer erst am Schalter angegeben schon 35 €, und am Gate, weil z.B. die Handgepäckbestimmungen nicht eingehalten wurden, sind schon 55 € fällig.

KLM:
Die holländische Fluggesellschaft verlangt bei Voranmeldung des Gepäckstücks in der Economy-Klasse auf innereuropäischen Flügen für Koffer bis 23 kg 15 Euro. Bei der nachträglichen Gepäckaufgabe am Flugschalter kostet ein Koffer dann 30 Euro.

Einige Fluggesellschaften bieten ihren Kunden bei allen Flügen den kostenlosen Gepäckmitnahmeservice an, manchmal ist auch je nach gebuchtem Flug-Tarif die Mitnahme eines Gepäckstücks inklusive. Damit hierbei keine überraschenden Kosten auf sie zukommen, können sich Fluggäste auf der Internetseite der Airlines nach den jeweiligen Bestimmungen erkundigen.

5. Extrakosten für die Verpflegung während des Flugs

Airlines nutzen im erbitterten Kampf um Fluggäste jede Möglichkeit der Kosteneinsparung. Ein Faktor hierbei ist die Bordverpflegung.                   In der Regel erhalten die Fluggäste an Bord mittlerweile keine kostenlose Verpflegung mehr und müssen entweder auf das Essen verzichten, oder tief in die Taschen greifen. Der zusätzliche Essens- und Getränkeservice ist mit zusätzlichen Kosten für den Fluggast verbunden.
Ein Kaffee kostet meist um die 3 €, ein Sandwich oder Hotdog etwa 5 €. Auch komplette Menüs können Fluggäste ab 10 € aufwärts zum Flug dazu buchen. (Dieser Service ist meist nur bei Vorausbuchung nutzbar)
Viele Airlines erlauben jedoch das Mitbringen von Essen und Getränken von Zuhause oder aus dem Transitbereich, also Lebensmitteln (vor allem Getränke), die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden. Dadurch können versteckte Kosten beim Fliegen ohne Probleme vermieden werden.

6. Weite Entfernung des Ankunftflughafens von Städten

Viele der sogenannten „Billig-Airlines“ nutzen die Möglichkeit die hohen Flughafengebühren an den großen Airports einzusparen, indem sie kleinere Flughäfen anfliegen, die zu Teil sehr weit von den Metropolen entfernt sind.
Die Folge daraus ist, dass der Flug zu bestimmten Zielen zwar sehr günstig ist, aber Zusatzkosten für den Transfer vom Flughafen zur jeweiligen Stadt anfallen.

Beispiel:
Der Flughafen London Stansted ist etwa 60 Kilometer vom Zentrum Londons entfernt.
Flugreisende die einen günstigen Flug nach London Stansted gebucht haben, müssen zusätzliche Kosten für denTransfer nach London und am Ende des Aufenthalts wieder zurück zum Flughafen in Kauf nehmen.
Die Hin- und Rückfahrt mit der „Standstedexpress“- Zuggesellschaft nach London und zurück zum Airport kostet etwa um die 40 Euro pro Person und nimmt etwa 50 Minuten in Anspruch.
Unser Tipp: Buchen Sie übers Internet bereits im Voraus das Zugticket, um von den Frühbucher-Preisen zu profitieren.

Zusammenfassung der versteckten Kosten beim Fliegen & Tipps zur Vermeidung

  • Reisende sollten sich genügend Zeit für die Buchung nehmen und die Angebote im Hinblick auf mögliche Kostenfallen und Zusatzkosten überprüfen
  • Wer direkt bei den Fluggesellschaften bucht, hat selten Zusatzkosten zu fürchten. Hier liegen die Fallstricke aber bei den Extras. Teilweise ist bei den Angeboten nur Handgepäck inklusive – Koffer, Getränke und Snacks kosten extra.
  • Stehen mehrere Zahlungsarten zur Auswahl, dann sollte eine kostenfreie Variante verwendet werden
  • Um versteckte Kosten beim Fliegen zu vermeiden, sollten sich Urlauber genau über die Handgepäck- und Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline informieren
  • Die Extragebühren bei Umsteigeverbindungen können durch Direktflüge leicht vermieden werden
  • Essen an Board vermeiden oder selbst mitbringen

Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall vor der Flugreise kommen, sind generell die Airlines der erste Ansprechpartner und stehen ihren Kunden über eine Hotline zur Verfügung. Zu Problemen kommt es wenn sie sich bereits im Ausland befinden, denn dann sind die dafür anfallenden Telefon-Gebühren häufig extrem hoch.

Hier setzen mittlerweile viele Flug-Anbieter auf ihre Twitter-Profile und bieten kostenlose Hilfe über das Soziale Netzwerk etwa bei Fragen zur Buchung an. In 140 Zeichen schildert der Betroffene sein Problem und schickt dies an das jeweilige Twitter-Konto und erhält nach kurzer Zeit eine Rückantwort und Hilfestellung.

Ryanair: https://twitter.com/Ryanair; Hotline: 0180 5566200 (0,14 Euro pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarif 0,42 Euro pro Minute)

Easyjet: https://twitter.com/easyJet; Hotline: 01806 – 06 06 06 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

KLM: https://twitter.com/KLM; Hotline: 069 867 98 106 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

Air Berlin: https://twitter.com/airberlin; Hotline: 030 34 34 34 34 (zum Ortstarif in Berlin; gratis mit nationaler Telefon-Flatrate)

Germanwings: https://twitter.com/germanwings; Hotline: 0180 6 320 320 (0,20 Euro pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunk 0,60 Euro pro Anruf)

Barrierefreies Parken an deutschen Flughäfen

Das kostengünstige Parken an Parkplätzen an der Peripherie von Flughäfen ist meist für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind eher kompliziert. Lange Wege mit Gepäck oder das Besteigen der Shuttles sind für Rollstuhlfahrer/-innen meist nicht ohne Hilfe zu bewältigen. Selten besitzen Parkserviceanbieter Fahrzeuge mit absenkbaren Eintritten oder rollstuhltaugliche Shuttles. Auf Nachfrage kann geklärt werden, ob ein behindertengerechter Transport ermöglicht werden kann oder nicht, häufig ist dies aber nicht möglich.

Trotzdem gibt es als Alternative zu Parkplätzen mit Shuttleverkehr auch kostengünstige Möglichkeiten barrierefrei zu parken.

Wer im Besitz eines Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis ist, ist berechtigt spezielle Parkplätze direkt am Flughafen nutzen. Diese sind barrierefrei und im unmittelbaren Eingangsbereich zu den Terminals.
Bei der Flugbuchung sollte immer angegeben werden, dass eine Behinderung besteht, damit eventuell Hilfspersonal, Sanitäter, ein flughafeneigener Rollstuhl oder andere Erleichterungen zur Verfügung gestellt werden können.

An folgenden deutschen Flughäfen gibt es entweder Ermäßigungen oder freies Parken für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder eines blauen Behinderten-Parkausweises.
Die genauen Regelungen und Möglichkeiten des barrierefreien Parkens sind jeweils aufgeführt.

Flughafen München

Am Münchner Flughafen ist es überall möglich in der direkten Nähe des Terminals behindertengerecht zu parken. Die hierfür direkt angeschlossenen Parkplätze sind nicht speziell gekennzeichnet. Nach der Rückkehr wenn sie Ihren Wagen abholen, werden die Parkgebühren beglichen und der Rabatt auf die Stellpjlatzgebühren angerechnet. Das können Sie in der Parkleitzentrale MAC auf Ebene 03 erledigen oder direkt am Kassenautomaten bei einem Flughafenmitarbeiter, den Sie über die Gegensprechanlage rufen können.
Inhaber eines Behindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „Bi“, Erhalten einen Rabatt von 50 % auf die normale Parkgebühr.

Lufthansa Dienst für Passagiere mit Behinderung Tel.: 0800-8 38 42

Flughafen München Mobility Service Tel.: 089 975-6 33 3367

Flughafen Düsseldorf

Der Düsseldorfer Flughafen stellt kostenlos barrierefreie Parkplätze in den Bereichen TERMINAL und LANGZEIT (AUSSER P11 und P12) für alle Inhaber/-innen des vom Straßenverkehrsamt ausgestellten blauen Parkausweis oder Europäischen Parkausweis, zur Verfügung.
Über Rufsäulen kann man direkt am Parkplatz Hilfe vom Flughafenpersonal anfordern, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Mobilitätseingeschränkte Fluggäste ohne den erforderlichen Ausweis, können behindertengerecht außerdem direkt unter dem Terminal in der Tiefgarage P1 sowie in den Parkhäusern P2 und P3 ihre Fahrzeuge abstellen.

Servicenummer zum Parken am Airport Düsseldorf: 0211 / 421 66 37

Flughafen Berlin-Schönefeld

Am Flughafen Berlin Schönefeld stehen in den Parkhäusern P2, P4 und P6 ausgewiesene Behinderten-Parkplätze zur Verfügung. Gehbehinderte erhalten bei längerem Aufenthalt (ab 24 h) nach Vorlage des Behindertenausweises 50 % Rabatt auf den Gesamtpreis.

Flughafen Berlin-Tegel

Der Flughafen Berlin Tegel bietet Fluggästen nach Vorlage des Behindertenausweises auf dem Parkplatz P2 die Möglichkeit zum Parken. Die Gebühren belaufen sich auf max. 1 Tageshöchstsatz.

Parkleitzentrale: +49 30 6091 – 5582

Flughafen Bremen

Am Bremer Flughafen befinden sich die Behindertenparkplätze auf Parkebene 3 im Parkhaus 1 (Einfahrthöhe maximal 2 Meter). Diese Parkplätze dürfen ausschließlich von Personen mit gültigem Behindertenausweis genutzt werden.
Vor Ort befindet sich auch eine Rufsäule, von der aus mobilitätseingeschränkte Fluggäste den Flughafen internen Betreuungsservice kontaktieren können, um die Bereitstellung von Personal oder eines Rollstuhls anfordern zu können.
Es kann eine nachträgliche Erstattung der Parkgebühren von 50% erfolgen. Hierfür muss der Kassenbeleg samt Kopie des Schwerbehindertenparkausweises unter Angabe einer Bankverbindung eingeschickt werden.

Flughafen Erfurt

Das Parken ist für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (Merkzeichen „H“ / „aG“ / „BL“) am Erfurter Flughafen kostenfrei.
Auf dem Parkplatz und im Parkhaus sind terminalnahe Stellplätze für Gäste mit eigeschränkter Mobilität gesondert ausgewiesen. Die Fluggäste können hier einfach ihre Fahrzeuge abstellen und nach der Rückkehr erhalten sie den Ausfahrtschein für den Parkplatz gegen Vorlage des Behindertenausweises an der Information in Terminal B.
Eine spezielle Anmeldung für den Stellplatz ist nicht notwendig.

Service-Telefon: 0361-656 22 00

Flughafen Frankfurt-Hahn

Direkt vor dem Terminal im Erdgeschoss sind speziell ausgewiesene Behindertenparkplätze. Diese stehen Passagieren, die einen Behindertenausweis mit dem Vermerk aG, BL, oder H in Verbindung mit einer Flugbuchung vorlegen können, gegen eine Gebühr von 4,00 Euro pro Kalendertag zur Verfügung.

Allen anderen Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, steht ein ausgeschilderter Parkplatzbereich in der Nähe von der Ein-/Ausfahrt auf dem Langzeitparkplatz P4a zur Verfügung. Eine Kostenermässigung ist hier nicht möglich. Von dort fährt alle 20 Minuten ein kostenfreier Busshuttle direkt zum Terminal.

Servicetelefon: 06543 / 509113

Flughafen Friedrichshafen

Fluggäste die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder BL können in den Parkhäusern P 1 und P3 am Flughafen Friedrichshafen kostenlos parken.
In den genannten Parkhäusern P1 und P3 können Reisende nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises und des Parktickets eine Ermässigung erhalten.

Servicetelefon: 07541 / 28401

Flughafen Köln/Bonn

Schwerbehinderte Personen, die im Besitz eines blauen EU-Parkausweises sind, können im Parkhaus 2 gegen Vorlage des Ausweises bis zu 24 Stunden kostenfrei parken.
Bei einer Parkdauer die 24 Stunden überschreitet, erhalten Sie am Flughafen Köln/Bonn ebenfalls eine Ermässigung von 50% auf den aktuellen Parktarif.
Hierfür müssen Sie bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus 2 den EU-Parkausweis am Kassenhaus in P2 vorlegen und übergeben dem Personal bitte aus Revisionsgründen Ihre persönlichen Daten.
Diese Regelung gilt auch für die Personen, die im amtlichen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“, „H“, „B“ oder „Bl“ haben.

Parkhausverwaltung: 02203 / 402116

Flughafen Leipzig

Ebenfalls sehr behindertenfreundlich ist der Flughafen Leipzig. Schwerstbehinderte Reisende oder Besucher mit einem „aG“, „H“ oder „Bl“ im Ausweis bzw. einem „Europäischen Parkausweis für behinderte Menschen“ erhalten nach der Rückreise bzw. nach ihrem Flughafenbesuch gegen Vorlage Ihres Ausweises ein kostenloses Ausfahrtticket für das Parkhaus von einem Mitarbeiter der Parkleitzentrale im Ankunftsbereich des Terminal B.

Servicetelefon: 0341 / 2241155

Flughafen Nürnberg

Auf der Parkebene „0“ in den Parkhäusern P1, P2 oder P3 sind Fluggäste zur Benutzung der überbreiten Behindertenstellplätze berechtigt. Notwendig zur Nutzung ist der Besitz eines Schwerstbehindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „BI“ oder „H“.
Auf das reguläre Parkentgelt wird vom Flughafen Nürnberg eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

Flughhafeninformation. 0911 / 93700

Flughafen Weeze

Am Flughafen Wege stehen speziell ausgewiesene Behinderten-Parkplätze auf P1 in erster Reihe zur Verfügung.
Der Behindertenausweis mit dem Vermerk „aG“, „H“ oder „BL“ muss gut sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegt sein. Die betroffenen Fluggäste müssen sich dann nach der Rückkehr jedoch vor der Bezahlung des Parktickets im Büro vom Parkservice des Airport Weeze im Obergeschoss des Terminals melden, um den ermässigten Parktarif in Anspruch nehmen zu können.

Servicetelefon: 02837 / 666111

An den folgenden Flughäfen werden spezielle Parkplatze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt jedoch leider keine Ermässigungen gewährt.

Flughafen Frankfurt am Main

Der Flughafen Frankfurt am Main stellt sowohl an Terminal 1 als auch an Terminal 2 Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

In Terminal 1 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P4, Ebene 2, Schotte 08 & 208.
In Terminal 2 befinden sich spezielle Parkplätze in der Tiefgarage. Zufahrt über P8, Ebene U4, Reihe 17.

Flughafen Stuttgart

Zum behindertengerechten Parken am Flughafen Stuttgart müssen sie einfach dem Parkleitsystem folgen. Die entsprechenden Stellplätze stehen an allen Flughafenparkplätzen und Parkhäusern zur Verfügung, wobei die Grün gekennzeichnete Parkplätze am kostengünstigsten sind. Stellplätze für Menschen mit Behindertenausweis befinden sich grundsätzlich im Erdgeschoss des Flughafens und in unmittelbarer Nähe des Terminal-Eingangsbereichs.

Servicetelefon: 0711 9 48-48 93

Flughafen Dortmund

Alle Parkhäuser und Parkplätze am Dortmunder Flughafen verfügen über behindertengerechte Stellflächen.
Das Parkhaus P1 liegt direkt am Terminalgebäude und ist dank kurzer, barrierefreier Wege ideal für Menschen mit körperlichen Behinderungen zu erreichen. Die Abholung durch den Begleitservice (PRM-Service) kann nur aus dem Parkhaus P1 (Ebene -1) erfolgen.

Begleitservice (PRM): 0231 / 921 36 00
Fahrdienst für Behinderte: 0231 / 544 21 77

Flughafen Dresden

Speziell gekennzeichnete Behindertenparkplätze befinden sich jeweils im Parkhaus, auf den Langzeitparkplätzen P2 und P3 und auf dem Kurzparkplatz vor dem Terminalgebäude.

Flughafeninformation: 0351 / 881 33 60

Flughafen Hamburg

Parkplätze und Parkhäuser mit reservierten barrierefreien Stellplätzen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Terminals. Diese Parkmöglichkeiten befinden sich an den Ein- und Ausgängen bzw. neben den Aufzügen und sind mit dem internationalen Behindertensymbol gekennzeichnet.
Alle Parkhäuser am Hamburger Flughafen, mit Ausnahme von P1, sind mit rollstuhlgerechten Aufzügen ausgestattet.

Information und Vermittlung: 040/50 75-0

Flughafen Hannover

In jedem Parkhaus am Flughafen Hannover sind kostenpflichtige Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese befinden sich stets in unmittelbarer Nähe zu den Ausgängen bzw. Aufzügen, so dass ein barrierefreier Zugang ins Terminalgebäude gewährleistet ist.
Auf den speziell ausgewiesenen Plätzen vor den Terminals, können sie mit dem im Fahrzeug sichtbar ausgelegten Parkerleichterungs- oder Schwerbehindertenausweis ( „G“ oder „aG“) zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen parken.

Servicetelefon: 0511 / 9770

Flughafen Münster/Osnabrück

Der Flughafen Münster/Osnabrück bietet seinen Fluggästen auf jedem Parkplatz und in jedem Parkhaus terminalnahe Stellplätze für Gäste mit Behinderungen. Diese sind gesondert ausgewiesen.

Servicetelefon: 02571 / 943360

Flughafen Paderborn/Lippstadt

Parkmöglichkeite für Flughafengäste mit einem gültigen Behindertenausweis (inkl. Kennzeichnung „G“) sind in den ersten Parkreihen direkt vor dem Terminal ausgewiesen. Die maximale Parkdauer darf jedoch 24 Stunden nicht überschreiten. Für eine längere Parkdauer empfieht sich der kostenlose Parkservice. Melden Sie sich dazu am Informationsschalter am Terminal.

Informationsschalter im Terminal: 02955 / 770

Die Vorteile von Parkserviceanbietern an Flughäfen

Das Parken in den Parkhäusern direkt am Airport ist oft teuer, umständlich bei der Buchung und die Preisgestaltung häufig wenig transparent, daher nutzen viele Fluggäste mittlerweile Parkmöglichkeiten bei Parkserviceanbietern am oder in der Nähe der Flughäfen.
Die Kunden bringen ihre Fahrzeuge direkt zum Parkplatz ausserhalb des Flughafens und werden dann mit Parkplatzeigenen Shuttles zum Flughafen gebracht und wieder abgeholt.
Parkplatz-Preisvergleichseiten im Internet bieten hierbei den Kunden eine gute Möglichkeit zwischen mehreren Anbietern zu unterscheiden und in Ruhe einen Parkservice zu wählen der vom Angebot, den Leistungen und natürlich dem Preis den Vorstellungen des Kunden entspricht.

Generell bietet diese Variante des Parkens am bzw in der Nähe des Abflughafens viele Vorteile, die Urlauber und auch Firmen und Geschäftsreisende schätzen.

1. Preisgünstiges Parken

Der Größte Vorteil von Parkserviceanbietern die nicht direkt am Flughafen angesiedelt sind, sondern in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens, ist der meist viel günstigere Preis. Tiefgaragen und Parkhäuser auf dem Flughafengelände sind häufig sehr überteuert und mit dem Weg vom Parkplatz zum Abflugterminal der mitsamt dem Gepäck zurückgelegt werden muss, nicht immer die zeitsparendere Variante.
Einen Großteil der Kosten für den Parkplatz können somit eingespart werden und füllen die Urlaubskasse.
Das Nutzen von Parkplatzservices hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt und unter den Fluggästen herum gesprochen, darum sollte schon frühzeitig ein Stellplatz bei einem Anbieter gebucht werden. Gerade in der Hauptsaison, der Ferienzeit, sind viele Parkplatzanbieter schnell ausgebucht und bei kurzfristigen Buchungen kann es passieren dass keine freien Plätze mehr verfügbar sind.

2. Die bequeme Anreise mit dem eigenen PKW

Viele Passagiere wollen nicht umständlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, per Zug oder mit dem teuren Taxi zum Flughafen.
Schlechte Verbindungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln Morgens , Abends, am Wochenende und Feiertagen, lange Wartezeiten, häufig Verspätungen, Sitzplatzsuche und mehrmaliges wechseln der Verkehrsmittel und das ganze mit dem Urlaubsgepäck im Schlepptau.
Ein entspannter Antritt des Urlaubs oder der Geschäftsreise sieht anders aus.
Einfach das Gepäck in den eigenen PKW und ab zum Parkservice, Auto Abstellen und mitsamt dem Gepäck zum Terminal gebracht werden und bei der Rückankunft wieder per Shuttle zum Parkplatz zurück zum eigen Auto. So einfach kann es sein.

3. Einfache Onlinebuchung zu jeder Zeit

Mittlerweile gibt es fast keinen Parkplatzanbieter mehr ohne eigene Internetseite und der Möglichkeit der Online-Buchung.
Alle vom Parkservice benötigten Daten wie Adresse, Mobilnummer, Hin- und Rückreisedatum, Flugdaten etc werden hier anhand eines Formulars abgefragt und kann vom Kunden bequem von Zuhause aus in aller Ruhe eingetragen und an den Anbieter übermittelt werden.
Häufig verwenden Parkplatzanbieter eine Buchungssoftware bei welcher sie nicht nur zu jeder Tages und Nachtzeit buchen können, sondern auch eine sofortige Buchungsbestätigung erhalten.

4. Parkplatzeigener Shuttleservice und Valet-Parking

Ein weiterer Vorteil den ein Parkservice bietet ist der komfortable firmeneigene Shuttleservice.
Die Reisenden haben somit die Möglichkeit nach dem Abstellen des Autos zusammen mit dem Gepäck vom Parkplatz zum Flughafen, meist direkt zum Abflugterminal gefahren zu werden.
Im Regelfall ist dieser Service kostenlos.

Einige Unternehmen bieten ihren Kunden ebenfalls den sogenannten Valet-Parking-Service an.
Die Fahrt zum Parkplatz und der Shuttletransfer entfallen hier. Die Fluggäste übergeben ihr eigenes Fahrzeug direkt am Abflugterminal einem Mitarbeiter, dieser überführt dann das Fahrzeug zum Parkgelände wo es bis zur Rückkehr abgestellt wird.
Bei der Rückankunft wird der PKW dann wieder dem Kunden direkt zum Ankunftsterminal nach der Landung zugestellt, und der Kunden kann direkt nach der Gepäckausgabe in sein eigenes bereitgestelltes Fahrzeug einsteigen und die Heimreise antreten.
Die Kosten die für diesen Extraservice unterscheiden sich je nach Anbieter, können aber in den Preisvergleichportalen jederzeit abgerufen und verglichen werden.

5. Vielzahl von Serviceangeboten rund ums Auto

Die sogenannten Off-Airport-Parkplätze erweitern ihr eigenes Serviceangebot stetig, um sich von Konkurrenten abzuheben und ihren Kunden ein grüßt mögliches Angebot an Zusatzleistungen zu bieten.
Zum einen ist da der Tankservice, bei welchem das Kundenfahrzeug während des Urlaubs aufgetankt und bereitgestellt wird. Besonders Kunden mit einer langen Heimfahrt und einer späten Landezeit nutzen diesen Service besonders gerne.
Zum anderen können Kunden bei ihrem Fahrzeug eine komplette Innen- und Aussenreinigung vornehmen lassen. Der Kunde nimmt dann am Ende seines Urlaubs oder der Geschäftsreise ein blitzblankes Auto in Empfang.
Des Weiteren kann man bei einigen Parkplatzanbietern auch bestimmte Werkstattleistungen buchen. Ölwechsel, Reifenwechsel, TÜV oder Reparaturen werden vom Betreiber selbst oder einer Partnerwerkstatt in der Abwesenheit des Kunden durchgeführt.
Die Kosten für diese Extra-Leistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, können aber jeweils auf den Internetseiten oder den bereits erwähnten Vergleichsportalen eingesehen werden.

6. Kaum negative Überraschungen Dank der Orientierung an Kundenbewertungen die den Parkservice schon benutzt haben

Parkplatzanbieter sind meist Mitglieder in Preisvergleichforen.
Fluggäste die einen Parkservice genutzt haben, können hier Bewertungen und ihre eigenen Eindrücke des jeweiligen Anbieters hinterlassen. Dinge wie die Kundenfreundlichkeit des Personals, Sicherheit am Parkplatz, Fuhrpark, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind nur einige der Dinge die hier abgefragt und bewertet werden.
Fluggäste die noch nie einen solchen Parkservice besucht haben, können sich anhand dieser Bewertungen einen Eindruck über eine Vielzahl von Parkplatzanbietern gewinnen, und einen auswählen, der den eigenen Erwartungen, Ansprüchen und Preisvorstellungen entspricht.
Erfahrungsberichte von ehemaligen Kunden dienen heutzutage häufig der Entscheidungsfindung und der Parkservice-Sektor macht da keine Ausnahme.

7. Sicherheit für das abgestellte Fahrzeug

Für Kunden die großen Wert auf die sichere Unterbringung des eigenen PKW legen, sind die meisten Parkserviceanbieter die optimale Wahl.
Der Großteil der Parkplätze ist sehr gut abgesichert und die Unternehmen geben auf der Internetseite an, ob der Parkplatz beleuchtet ist, das Gelände umzäunt ist, eine Videoüberwachung eingerichtet ist oder sogar durchgehend eigene Mitarbeiter am Parkplatz sind oder ein Wachschutz angestellt wurde. Die Betreiber versuchen so mit allen ihnen möglichen Mitteln den eigenen Kunden den größt möglichen Schutz für deren Eigentum zu bieten, sei es vor Einbruch, Vandalismus oder auch vor möglichen Parkschäden durch Mitarbeiter oder andere Parkplatzkunden.
Das Sicherheitsangebot der verschiedenen Parkplatzanbieter unterscheidet sich natürlich voneinander, kann aber auf der Internetseite des Anbieters eingesehen oder auf Preisvergleichseiten verglichen werden. Der Kunde kann dann je nach seinen Sicherheitsvorstellungen einen der Anbieter auswählen und sein Fahrzeug während seiner Abwesenheit in dessen Obhut übergeben ohne sich Sorgen über das abgestellte Fahrzeug machen zu müssen.

Die Vorteile für die Wahl eines OFF-AIRPORT-PARKPLATZ nochmals kurz und kompakt:

  • Preisgünstig
  • Bequeme Anfahrt
  • Online-Buchung zu jeder Zeit
  • Shuttletransfer zum Flughafen
  • Viele Serviceleistungen
  • Vorabeinschätzung des Anbieters durch Kundenbewertungen
  • Sicheres Parken

Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck. Was darf im Handgepäck transportiert werden und was nicht?

Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

Für alle Flüge, die in der EU starten (auch Inlandsflüge) bestehen seit dem 6. November 2006 besondere Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Grund hierfür ist der Schutz der Passagiere vor Gefährdungen durch flüssige Sprengstoffe.
Flüssigkeiten können im aufgegebenen Gepäck weiterhin uneingeschränkt mitgeführt werden.

Als Flüssigkeiten gelten: Parfüms, Cremes, Schäume/Shampoos, Pasten/Zahnpasta, Gels, Sprays, Lotionen, Öle, Mascara, Getränke, Sirupe, Suppen, …

Die Vorschriften zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck lauten wie folgt:

  • Die Behälter für Flüssigkeiten dürfen maximal 100ml fassen, d.h. es kommt nicht auf die tatsächlich mitgenommene Flüssigkeitsmenge an, sondern auf das Fassungsvermögen des Behälters/ der Flasche
  • Alle einzelnen Behälter müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit maximal 1L Fassungsvermögen transportiert werden, wobei der Beutel vollständig geschlossen sein muss
  • Je Passagier ist nur einer dieser Plastikbeutel erlaubt
  • Der Beutel der die Flüssigkeiten beinhaltet muss an der Sicherheitskontrolle unaufgefordert vorgezeigt werden und an der Kontrollstation separat durch das Röntgengerät laufen
  • Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden können außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck transportiert werden, müssen bei der Sicherheitskontrolle aber ebenfalls vorgelegt werden.

Es ist möglich, dass sie von dem Sicherheitspersonal dazu aufgefordert werden könnten Medikamente bzw. Babynahrung vor Ort zu probieren

Natürlich gibt es auch Ausnahmen zu dieser Regelung zum Beispiel für Travel Value & Duty Free-Produkte, sofern diese NACH der Sicherheitskontrolle auf einem EU-Flughafen oder an Bord einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden.
Die Versiegelung der Artikel in der Tüte wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Zu Beachten ist dabei, dass der Kaufbeleg vom selben Tag in der versiegelten Tüte enthalten sein muss.

Weitere Gegenstände die NICHT im Handgepäck mitgeführt werden dürfen:

  • Pistolen, Feuerwaffen und sonstige Waffen
  • Nachbildungen und Imitationen von Waffen (auch Spielzeugwaffen für Kinder)
  • Munition
  • Taschenmesser und scharfe Gegenstände wie Scheren, Nagelscheren, spitze Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet), Stricknadeln (falls länger als 6 cm), Dartpfeile, Spritzen
  • Messer mit feststehender Klinge jeglicher Länge
  • Rasierklingen (in Kunststoff integrierte Klingen/Einwegrasierer sind erlaubt)
  • Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können, z.B. Ski-/ Wanderstöcke, Schlittschuhe, Baseballschläger, Golfschläger, Billard-/ Snooker-/ Poolqueues, Skateboards…
  • neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände, wie z.B. Elektroschocker Betäubungs- und Abwehrspray, wie z.B. Pfefferspray
  • explosive und entflammbare Stoffe
  • chemische und toxische Stoffe
  • Feuerwerkskörper
  • Gas und Gasbehälter
  • Benzinfeuerzeuge
  • Farbsprühdosen
  • Tischbesteck
  • Werkzeug

Es gibt aber auch einige Dinge, die im Handgepäck mitgeführt werden müssen und NICHT im aufgegebenem Gepäck transportiert werden dürfen, wie zum Beispiel:

  • Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten)
  • Lithium-Ionen-Akkus in Handys und Laptops